Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

— 230 ° — 
richtigen Idee, daß Einheits- und Freiheitsgedanke des modernen 
Staates Entwicklungskräfte neben Autoritätsprinzip und Genossen- 
schaftsgedanken sind. Ich vermag aber die Ueberzeugung davon 
nicht zu gewinnen, daß all diese Elemente sich zu einem geschlos- 
senen Polizeigedanken zusammenfassen lassen etwa derart, daß er 
die brauchbare Grundlage auch für den rechtlichen Polizei- 
gedanken und seiner tagtäglichen Anwendung abgeben könnte. 
In den Schlußbetrachtungen (8. 266 ff.) wird mit aller Be- 
stimmtheit die Bedeutung der zukünftigen Gestaltung des Polizei- 
gedankens betont. Sein Problem sei letzten Endes nichts mehr 
und nichts weniger als ein Teil eines einheitlichen Problems 
unseres Staatslebens und zwar jenes Problems innerstaatlichen 
Ausbaus, dessen Lösung der gegenwärtige Existenzkampf unseres 
Staates und Volkes mit Macht uns als Forderung vor Augen ge- 
drängt hat: der Einheit von Staat und Volk. Auf diese Weise 
klingt das Werk mit dem Nachweis der Beziehungen aus, die 
den unmittelbaren Gegenstand mit den größten Problemen der 
deutschen Zukunft verbinden. 
IV. 
Die überall anregenden, vielerorts fesselnden Darlegungen 
erschweren eine sichere Beurteilung einigermaßen durch die aus- 
drücklich betonte Methode der Verfassers, nicht das Tatsächliche 
oder Geschichtliche des Staatsdenkens und -lebens festzustellen, 
sondern zu beurteilen und die Beispiele beizubringen nicht 
zwecks Begründung, sondern nur als Mittel, den Inhalt des Ur- 
teils anschaulich zu machen. Gleichwohl wird man sagen dürfen, 
daß es W. vortrefflich gelungen ist, ein plastisches Bild von den 
Ursachen, Tendenzen und Wirkungen, von den mehr unter der 
Oberfläche liegenden, ja den verschleierten Beweggründen der 
polizeilichen Wirksamkeit im 18. und 19. Jahrhundert, im Staate der 
Aufklärung und der Restauration, zu geben. Weniger fest scheinen 
mir die Fäden gesponnen, die das Gewebe des Polizeigedankens
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.