Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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gesetzes angeführten Nutzungen eines Öffentlichen Weges (es han- 
delt sich dabei’ insbesondere um Obst- und Graserwachs des be- 
pflanzten Straßenrandes) begründbar seien, so daß bis zur Erlassung 
des Art. 12 AG. auch dingliehe Rechte dieser Art entstehen konn- 
ten. Dagegen in bezug auf die in $ 30 Straßengesetz angeführten 
Einräumungen sei die Begründung von „Privatrechten“ schon durch 
diesen $ 30 ausgeschlossen gewesen. Ueberdies fügt DORNER in 
N.13 lit, d hinzu: „Als Titel für besondere Nutzungen an öffent- 
lichen Wegen und Plätzen sowie für deren Benutzung zu Sonder- 
zwecken kommt hiernach unter der Herrschaft des Art. 12 Abs. 2 
nur die Genehmigung (Konzession) der Verwaltungsbehörde in 
Betracht. Diese Genehmigung kann aber privat- 
rechtliche Benutzungsrechte nichtbegründen; 
der daraus abgeleitete Anspruch ist vor den 
bürgerlichen&erichten nicht verfolgbar““. Diese 
Sätze sind zwar doppelt ungenau, insofern obligatorische Privat- 
rechte auf Gras- und Obstnutzungen nach wie vor erworben wer- 
den können“? und die Erwerbung obligatorischer Privatrechte auf 
Benutzung der Straßen für Gleisanlagen, Eisenbahnübergänge, 
Entwässerungsanlagen „und dergleichen“ sowie für „Sonderzwecke 
Einzelner“ nicht durch Art. 12 Abs. 2 AG. (der ja nur von ding- 
lichen Rechten redet), sondern schon durch $ 30 des Straßenge- 
setzes ausgesehlossen wird; sie zeigen aber klar und deutlich, daß 
DORNERs Autorität für die erweiterte Auslegung des $ 30 Abs. 2 
StrG., wonach der Straßeneigentümer schlechthin keine Privat- 
rechte der fraglichen Art begründen kann, in Anspruch genommen 
werden darf°®. 
  
  
«4 Kommentar S. 135, ebenso DORNER-SENG S. 127 f. Vgl. TaoMA, Der 
Polizeibefehl S. 366. — Für rein Öffentlich-rechtliche Auffassung im würt- 
temberg. Recht Göz, Die Verwaltungsrechtspflege in Württemberg (1902) 
S. 388 N. 1, S. 393 N. 5. 
4 Richtig, d. h. beschränkend auf dingliche Rechte, DORNER-SENG 
S. 489 lit. d. 
5° Im gleichen Sinne äußert sich WAuz in seinem Kommentar „Das
	        
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