Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Die Stellung der obersten Reichsbeamten zum 
Bundesrat vom Standpunkte des parlamen- 
tarischen Systems. 
Von 
Dr. iur. DETMAR LÖWENSTERN. 
Die Hauptschwierigkeiten, die der vollen Verwirklichung des 
parlamentarischen Systems im Deutschen Reiche entgegenstehen, 
liegen in der föderalistischen Natur des Reichs begründet und 
kristallisieren sich im Bundesrat als dem Organ, das diesen Fö- 
deralismus verkörpert. Föderalismus und Parlamentarismus, schein- 
bar Gegensätze, sind aber wohl miteinander zu vereinen, was die 
folgende Untersuchung beweisen soll. 
Da nun der entscheidende Unterschied zwischen unserer 
jetzigen Regierungsform und dem parlamentarischen System darin 
besteht, daß beim parlamentarischen System die leitenden Minister 
kraft Verfassungsrechtssatzes aus der jeweils herrschenden Parla- 
mentsmehrheit hervorgehen müssen! und dadurch bei einer Ueber- 
ı So auch PıLOTY an verschiedenen Stellen seines Buches „Das parla- 
mentarische System“ 2. Aufl. z.B. S.2. Daß sämtliche oberste Reichs- 
beamte Parlamentarier sein müssen, soll damit nicht ausgesprochen sein. 
Gerade für deutsche Verhältnisse wird eine Mischung zwischen Parlamen- 
tariern und Bürokraten zweckmäßig sein. Stets aber wird daran festzu- 
halten sein, daß die politische Führung, namentlich also das Reichskanzler- 
amt, von einem Parlamentarier ausgeübt werden muß. And. Ans. Frank- 
furter Zeitung v. 4. IV. 18 (Abendblatt), nach der es mit dem p. S. auch
	        
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