Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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in China eine sehr ungünstige sei, daß der französische Gesandte 
in Peking am 1. Oktober seine Flagge niederholen würde, da 
sich keine Aussicht zeige, die entstandenen Differenzen auf güt- 
lichem Wege beizulegen. Er schließe sich daher dem Neutra- 
lisierungsvorschlage an und werde sofort bei seiner Regierung 
die Genehmigung einholen. Die Depesche solle von St. Francisco 
aus per Draht gehen, so daß eine Antwort zum 1. November 
eintreffen könne. Bis dahin jedoch glaube er ohne die Zu- 
stimmung des Admirals Dupre eine Gewähr für die Sicherheit 
der deutschen Handelsschiffe nicht bieten zu dürfen. .Für den 
„Dupleix* wolle er die volle Verantwortung übernehmen und 
wegen der übrigen Kriegsschiffe sofort mit dem Admiral in Ver- 
bindung treten. Die Sicherheit der deutschen Handelsschiffe war 
aber gerade der Punkt, der vor allen anderen deutscherseits be- 
tont wurde. 
Die „Hertha“ verließ am 1. September 1870 Nagasaki und 
traf am 6. in Yokohama ein. Hier erfuhr der Kommandant 
durch ein Schreiben des norddeutschen Geschäftsträgers vom 
29. September, daß das Neutralisierungs-Projekt französischerseits 
nicht genehmigt worden sei. Von Brandt hatte am Tage vorher 
ein Schreiben des französischen Gesandten erhalten, in welchem 
dieser ihm mitteilte, daß die Instruktion, in deren Besitz der 
Admiral Dupre sich befände, ein Eingehen auf den Plan nicht 
zulasse. 
In Berlin stand man der Neutralisierungsbestrebung durchaus 
freundlich gegenüber. Sie versprach den Erfolg, daß dadurch 
die See von China und Japan den deutschen Schiffen, welche 
ganz brach lagen, wieder offen werden würde. Auch konnten 
Verwicklungen mit Japan oder China verhindert werden. Außer- 
dem war nicht wahrscheinlich, daß „Hertha“ und „Medusa“ den 
Franzosen in den ostasiatischen Gewässern großen Schaden tun 
könnten. England und die Vereinigten Staaten ? unterstützten 
3 WOLFGANG KRAUEL, Neutralität, Neutralisation und Befriedung im 
Völkerrecht. 1915. S. 17. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXVIII. 2/4. 26
	        
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