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den Neutralisierungsplan auf das lebhafteste. Granville sprach
sich dahin aus, daß man seine Verwirklichung in England mit
großer Befriedigung aufnehmen würde: „Hostile engagements
near China and Japan between the naval forces of two great
European Powers would, without much probably advantage to
either belligerent, produce effects permanently disadvantageous to
European influence in those Countries“. Und Fish äußerte sich
ähnlich: „It appeärs to the President that the hostilities between
France and Germany if condueted in Chinese waters will operate
on the minds of the Chinese to put in peril the lives of Europeans
and Americans in that Empire“. Amerika machte den Vorschlag,
die in den chinesischen und japanischen Gewässern zwischen den
deutschen und französischen Schiffen tatsächlich stattfindende
Waffenruhe in eine förmlich abzuschließende Suspension der Feind-
seligkeiten und Fortsetzung des Zusammenwirkens der Flotten
zum Schutz der europäischen und amerikanischen Interessen zu
verwandeln. Indes Deutschland zustimmte, bestand eine der ersten
Handlungen Jules Favres nach dem Sturz des Kaiserreichs in
der Weigerung, die Neutralisierung der ostasiatischen Gewässer
anzuerkennen, da bei dem Verhalten der deutschen Horden in
Frankreich kein Grund vorläge, Deutschland nicht, wo immer
möglich, den größten Schaden zuzufügen *!
Daß man in Paris nicht bereit war, das Neutralisierungs-
abkommen zu genehmigen, erklärt sich dadurch, daß Deutschland
gegenüber der stärkeren französischen Flotte über keine Mittel
verfügte, seine ausgedehnte Schiffahrt in den ostasiatischen Ge-
wässern wirksam zu schützen ° und die feindliche Schiffahrt
empfindlich zu treffen. Bekanntlich hatte Frankreich den Verzicht
auf die Ausübung des Seebeuterrechts abgelehnt; es war dem
* M. v. BRANDT, S. 21. F. PErELS, Das internationale öffentliche See-
recht der Gegenwart. 2. Aufl. Berlin 1903. S. 160.
5 M. v. BRANDT, Dreiunddreißig Jahre in Ost-Asien. Erinnerungen
eines deutschen Diplomaten. Bd. III. Leipzig 1901. S. 327,