Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Abhandlungen fallen nicht in den Rahmen dieser Zeitschrift — geht ZORN 
in seiner kurzen Einleitung zum Werke auf die Begriffe „Annexion und 
Desannexion“ ein. Der Frankfurter Friede habe das Recht der deutschen 
Nation wiederhergestellt, indem er die Gewaltakte des 17. Jahrhunderts 
gut machte. Der jetzt aufs neue erhobene Anspruch Frankreichs auf El- 
saß-Lothringen sei daher der einer Annexion deutschen Gebietes. In dem 
Schlußwort von STRupP bilden geschichtliche Tatsachen seit 1871 den Gegen- 
stand überschauender Betrachtung. Beachtenswert ist seine Feststellung, 
daß trotz der Revancheidee 1913 die Rückgabe Elsaß-Lothringens jedenfalls 
von einem großen Teile der Bevölkerung Frankreichs nicht mehr als un- 
erläßliche Bedingung für ein gedeihliches Verhältnis zu Deutschland ange- 
sehen wurde. „Nur auf den Reichstrümmern wäre ein wieder französisches 
Elsaß-Lothringen zu errichten.“ Dem Ziel eines selbständigen Bundesstaates 
scheint Verfasser nicht entgegen zu sein. Wertvolle, das Reichsland be- 
treffende Literaturangaben, die freilich auf Vollständigkeit keinen Anspruch 
erheben können, machen den Schluß. 
Cöln. Professor Dr. Stier-Somlo. 
  
  
Kapp, W., Professor Lic. in Straßburg, Ist Elsaß-Lothringen als 
autonomer Bundesstaat denkbar? Berlin1918. Verlag von 
Julius Springer. 24 S. Freis —.60 M. 
Die in dem Titel gestellte Frage verneint Verf. Er hebt die völkischen, 
wirtschaftlichen, religiösen, sozialpolitischen Unterschiede der Elsäßer und 
Lothringer hervor. Das Zusammenwachsen der beiden Gruppen ist vor dem 
Kriege nicht erfolgt und die Hindernisse hierfür bleiben auch nach dem 
Kriege bestehen. Die Verschmelzung der Elsaß-Lothringer mit den alt- 
deutschen Eingewanderten wird auch in Zukunft sich nicht vollziehen. Die 
Spannung, meist aus wirtschaftlichen, nicht nationalen Ursachen entstanden, 
wird sogar schärfer werden. Das Heimatliche, Provinzielle überwiegt bei 
den Elsässern und Lothringern das völkische Element. Die Länge des 
Krieges arbeitet auch der Auslösung des Vaterlandsgedankens in diesem 
Volkstum entgegen. Ein elsaß-lothringischer selbständiger Staatskörper 
würde von innen heraus sich nicht so deutsch aufbauen wie ein anderer 
Bundesstaat. Es würde auch nicht gelingen, den neuen Bundesstaat durch 
Beschränkungen und Ausnahmezustände (die als Sicherungen für das Reich 
gedacht wären), an Deutschland zu fesseln. Nur wenn man der Bevölke- 
rung unbedingt sicher ist, zu ihr unbedingtes Vertrauen hat, bilde man den 
Eigenstaat Elsaß-Lothringen. Die starke körperliche und geistige Volks- 
kraft fehlt; die Elsässer wie Lothringer scheinen vielmehr ermattet und 
erschöpft. Die Bevölkerungszunahme ist minimal, die Abwanderung erheb- 
lich. Es fehlt ein sich gesund und einheitlich entwickelndes Bürgertum 
als Grundlage für den Eigenstaat. Vermißt wird auch ein eindringlicher 
Wille, ein naturhaft elementarer Drang des Volkes, ein eigenes selbstän-
	        
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