Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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einem für den Friedensschluß in die Hände des Reiches gelegten Gesamt- 
pfande. Die Mittel sind Anmeldezwang und Vermögenssperre, Ausfuhr- 
und Veräußerungsverbote, Einsetzung von Treuhändern für das feindliche 
Vermögen (wie sie durch die Verordnungen vom 7. und 10. Oktober 1915, 
10. November 1917 bzw. 31. Juli, 24. August 1916, hauptsächlich 19. April 
1917 geregelt worden sind). Diese Maßnahmen sind aber auch für den in- 
ländischen Geschäfts- und Bankverkehr nicht ohne große Bedenken, weil 
sie das Wirtschaftsleben in seiner Bewegungsfreiheit einengen und den Be- 
stand erworbener Rechte Deutscher in Frage stellen. Der Treuhänder ver- 
mag auch den deutschen Banken sehr bedeutende Teile ihres werbenden 
Kapitals zu entziehen. Für die juristischen Einzelfragen, die das bier nach 
selbständigen Grundsätzen geklärte Vergeltungsrecht mit sich bringt, hat 
Verf. wertvolle Winke beigefügt, auf die hier nicht eingegangen werden 
kann. Auf seine für das internationale Recht und das Völkerrecht ver- 
dienstvolle Schrift mußte aber hingewiesen werden. 
Cöln. Professor Dr. Stier-Somlo. 
Piloty, Dr. Robert, o. ö. Professor der Rechte an der Universität Würzburg, 
Das parlamentarische System. Eine Untersuchung seines 
Wesens und Wertes. 2. Auflage. Berlin und Leipzig, Verlagsbuch- 
handlung Dr. Walther Rothschild 1917. 82 S., Preis 4 Mk. 
Die vorliegende Abhandlung, zuerst im ‚Archiv für Rechts- und Wirtschafts- 
philosophie“ (Heft 1/2 des XI. Bandes von 1917/18) erschienen, kann als Son- 
derdruck die in kürzester Zeit notwendig gewordene zweite Auflage als einen 
für ernste politisch-wissenschaftliche Schriften seltenen Erfolg mit Genug- 
tuung buchen. Er ist keineswegs nur der unmittelbaren Aktualität des Gegen- 
standes, sondern dem inneren Werte zu verdanken. 
Das Problem des parlamentarischen Systems ist wohl kaum je so geist- 
voll, lebensfrisch, mit so tief dringender Sachkunde und offenem Verständnis 
für die Wirklichkeiten des politischen Daseins behandelt worden. Seitdem 
ROBERT v. MoHr 1852 und später die parlamentarische Regierungsweise ein- 
dringlich empfohlen hatte, ist zwar hierüber ‚‚viel geschrieben und noch mehr 
gesprochen worden“. Insbesondere hat sich MAx v. SEYDEL 1887 mit der 
konstitutionellen und parlamentarischen Regierungsform auseinandergesetzt. 
Jedoch sind sehr wenige grundsätzliche und auf wissenschaftlicher Höhe 
stehende Untersuchungen des Gegenstandes erschienen. Im äußeren An- 
schluß an Max Webers Aufsätze über ‚‚den deutschen Parlamentarismus in 
Vergangenheit und Gegenwart“ ! hat nun PıroryY zu diesem Grundproblem 
I Jetzt sind die Artikel MAx WEBERs umgestaltet und erweitert er- 
schienen in ‘dem Buch : Parlament und Regierung im neugeordneten 
Deutschland. 1918 München, Duncker und Humblot. Ueber Art. 9 Satz 2 
RV. daselbst S. 150—171.
	        
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