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besser Verschränkung von Einteilungen ziviler Tatbestände natürlich gar
nichts zu tun.
Auf ein anderes Problem, das uns die römische Systematik vererbt
hat, die Grundeinteilung des Rechts in jus publicum und privatum, kritisch
einzugehen, hatte der Verf. leider keine Gelegenheit.
Würzburg. Denzler.
Dr. phil. Ludwig Bergsträßer, Privatdozent der Geschichte in Greifswald,
Geschichte der Reichsverfassung. Tübingen J. C. B.
Mohr 1914. S. 121.
Für die Behandlung der Geschichte unserer Reichsverfassung neue Ge-
sichtspunkte zu finden und so zu neuen Erkenntnissen zu kommen, ist heute
ungemein schwierig und kaum irgendwo liegt die Gefahr sich der unfrucht-
baren Mühe einer reinen Tautologie zu unterziehen, näher wie gerade hier.
Umso dankenswerter erscheint es, daß BERGSTRÄSSERs Monographie infolge
ihrer Anlage und Durchführung diese Klippe im wesentlichen vermeidet.
Unter Einschränkung des Themas auf eine Darstellung des Werdeganges
der RV. im Zusammenhang mit den großen Strömungen der deutschen
Politik im 19. Jahrhundert läßt Verf. die staatsrechtlichen Probleme
sowie die Geschichte der diplomatischen und militärischen Aktionen zu-
rücktreten und erreicht so, indem uns die Kontinuität der politischen Ent-
wicklung bewußt wird, die merkwürdige, Klarheit und Einsicht vermittelnde
(Geschlossenheit seines Buches. Es beginnt mit dem Streben zur Reichs-
einheit in der Zeit der Freiheitskriege, der Reaktion und Gegenreaktion,
würdigt in einem besonders eingehenden und interessanten Kapitel das
— sonst so vielfach unterschätzte — Werk des Frankfurter Parlaments
behandelt im weiteren die Entstehung der Verfassung des Norddeutschen
Bundes und der Reichsverfassung, und verfolgt deren Entwicklung bis auf
die Gegenwart.
So hat BERGSTRÄSSER sein Buch nicht nur für Publizisten und Histo-
riker geschrieben, sondern „für die weiteren Kreise der politisch Interessier-
ten in Deutschland“; denn Politik und Geschichtswissenschaft gehören
nach seiner Ueberzeugung zusammen und lauter als sonst muß in diesen
Tagen die Geschichte der Reichsverfassung zu uns reden, wo wir uns auf-
gemacht haben, das Erbe der Väter aufs neue zu erwerben um es — wie
wir zuversichtlich hoffen — noch fester und herrlicher als vordem zu be-
sitzen.
Würzburg, am 8. August 1914. Denzler.
Hugo Hoffmann, ordentlicher Lehrer an der Taubstummenanstalt in Rati-
bor, Der Taubstumme imfranzösischen und im deutschen Rechte.
Verlag von Karl Graeser u. Co., Wien 1914. 8. 63.
Im Anschluß an einen auf den ersten Seiten abgedruckten Aufsatz des