Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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Reichszugehörigkeit zu einem kunstvollen Wappen vereinigt, und 
die alte Formel der Staatsdreieinigkeit, die einem Parlament die 
Gesetzgebungsgewalt gibt, dieses Parlament aber aus dem König, 
dem ÖOberhaus oder Senat und dem Unterhaus, dem House of 
Assembly bestehen läßt®, soll in Kapstadt nicht anders als in 
London der neuen Verfassungspraxis dienen, einer Praxis, die dem 
König verbietet, im Parlament anders als mit den Worten seines 
Ministers zu reden, und ihm die Stimme selbst beim Stichent- 
scheid zwischen den beiden Häusern des Parlaments versagt —; 
denn jedes Kind weiß, daß die umständliche, genaue Bestimmung, 
three months unless he is or becomes a member of either House of Parlia- 
ment.“ Auch zu dieser Bestimmung aber muß man bemerken, daß die Mit- 
gliedschaft im Senat nach s. 24 auf der Ernennung durch den Governor- 
General in Council beruhen kann (vgl. MENDELSSOHN BARTHOLDY, Der iri- 
sche Senat, 1913, S. 22 fgde.), also dieselbe Person, die auch die Minister 
ernennt, nach s. 14 Satz 1 und 2: „The Governor-General may 
appoint officers not exceeding ten in number to administer such de- 
partments of State of the Union as the Governor-General in Council may 
establish; such officers shall hold office during the pleasure of the Gover- 
nor-General. They shall be members of the Executive Council and shall 
be the King's ministers of State for the Union.“ Der Gene- 
ral-Gouverneur, der vom König ernannt wird (s. 9, appointed by the King, 
in Wirklichkeit vom englischen Premierminister), wählt nach s. 12 die 
Mitglieder des Executive Council völlig frei, und sie haben diese Stellung 
„during his pleasure“, ebenso wie der General-Gouverneur sein Amt „during 
the King's pleasure“ ausübt. Die englischen Verfassungen sagen das 
Wesentliche eben nicht; es versteht sich für sie von selbst. 
5 8. 19: „The legislative power of the Union shall be vested in the 
Parliament of the Union, herein called Parliament, which shall consist of 
the King, a Senate, and a House of Assembly.“ Ebenso sagt die Govern- 
ment of Ireland Bill von 1913, in Irland solle als Träger der gesetzgeben- 
den Gewalt eingerichtet werden „an Irish Parliament consisting of His 
majesty the King and two Houses, namely the Irish Senate and the Irish 
House of Commons.“ Auch in Irland werden, nach dem Wortlaut der vor- 
geschlagenen Verfassung, die Minister, aus dem irischen Geheimen Rat und 
den beiden Kammern, vom Lordleutnant ernannt, der seinerseits vom König 
mit diesem Amt bekleidet ist; der König selbst ist nach s. 4! Träger der 
Exekutivgewalt. Eine autokratische Verfassung könnte sich genau der- 
selben Worte bedienen.
	        
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