Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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die dem König erlaubt, nach seinem Gutdünken den Parlaments- 
beschlüssen sein Jawort zu geben oder zu versagen, ja ein vom 
Generalgouverneur der Union schon approbiertes Gesetz innerhalb 
eines Jahres mit dem vernichtendem Veto zu belegen, daß alles 
dies nur auf dem Papier steht, daß es ebenso viel oder wenig 
bedeutet, wie wenn heute noch im englischen Parlamentsrecht die 
drei Stände des Reichs, Geistlichkeit, Adel und Gemeine als Mit- 
glieder der gesetzgebenden Versammlung genannt werden, und den 
Bischöfen bei ihrer Einberufung ins Oberhaus aufgegeben wird, dafür 
zu sorgen, daß außer ihnen der Erzdiakon, ein gewählter Vertreter 
des Kapitels und zwei Vertreter der niederen Geistlichkeit im 
Parlament erscheinen, obgleich das seit dem Ende des 14. Jahr- 
hunderts nicht mehr befolgt worden ist, und heute nicht einmal 
die Bischöfe selbst mehr einen Rechtssitz im Oberhaus haben. 
Man weiß, nicht erst aus der merkwürdigen peroratio des Premiers 
in seiner großen Rede über die Parliament Bill-Resolutionen, daß 
das Veto des Königs tot ist, as dead as Queen Amne, sagen die 
Engländer. Aber wo war die parlamentarische Regierungsform, 
ich will nicht sagen, mit nackten Worten, aber wenigstens unter 
Formelkram versteckt ihrem Wesen nach, wo war sie, als der 
südafrikanischen Union die Verfassung gegeben wurde? In Süd- 
afrika gab es damals schon, nicht erst jetzt in den Tagen der 
HERTZOGschen Sezession, Staatsmänner und Parteien, die sagten: 
Gebt uns eine sichere Rassenpolitik, entscheidet durch ein Ver- 
fassungsgesetz die Frage der Eingeborenenrechte; das ist nötiger 
als eine Verfassung; und eine Verfassung, die darum herumgeht, 
ist ohne Fundament. Eine Abordnung von denen, die so dachten, 
kam nach England und wollte vom Parlament gehört sein. Man 
wies sie ab, mußte sie abweisen. Das Parlament konnte die Ver- 
fassungsvorlage in einer großen Debatte besprechen, in der viel 
darüber gestritten wurde, ob der Burenkrieg und die MILNER- 
SELBORNEsche Verwaltung oder die Großmut der liberalen Re- 
gierung und ihres Regimes das größte Verdienst am Gelingen
	        
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