Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

— 1 — 
und Nachfolger ein, als gäbe es sonstniemand auf der Welt als sie 
beide, und wenn er sich setzt, so drückt er eine geheime, aber 
sicher funktionierende Feder und sie schnellt auf der anderen 
Seite den Oppositionsführer in die Höhe, damit er sich über den 
Tisch lehnen, dem Haupt der Regierung die Faust vors Gesicht 
halten und ihm auf seinen Schelmen anderthalbe geben kann. 
Wir können zuerst nicht anders als uns wundern; wir sind 
heute so viel anderem eher zu trauen bereit als unseren Augen. 
Wie kommt es, daß die Politik ein Prozeß zwischen zwei Parteien 
sein kann in einer Zeit, die sonst den Dualismus so altmodisch 
findet? Kreuzen sich denn in England nicht wie anderswo die 
Gegnerschaft der Konfessionon und der Kirchlichen und Unkirch- 
lichen, der großen Herren in Industrie und Landwirtschaft, der 
Unternehmer und Arbeiter, der Staatssozialisten und Manchester- 
leute, der Techniker und der Juristen, der Expansionsfreunde und 
der Anhänger friedlicher Völkerverständigung, der Militaristen und 
der Miliz-Verfechter, der Abolitionisten und der Liebhaber eines 
Trunks in Ehren, der Arıstokraten und der Demokraten, der 
Frauenstimmrechtler und ihrer Antis, der Zentralisten und Parti- 
kularisten ? Doch, all diese Gegnerschaften sind in England, sogar 
in der schärfsten Prägung, da, und kreuzen sich nicht weniger 
als bei uns. Sie werden fast für jede von diesen Sektenüberzeu- 
gungen Leute finden, die bereit sind, Staatsmärtyrer zu werden, 
die Steuer zu verweigern und dafür ins Gefängnis zu kommen, 
oder sonst eine von den Formen der Gewaltpolitik zu gebrauchen, 
die in unserem ordentlichen Polizeistaat ganz undenkbar, in Eng- 
land aber immer wieder erstaunlich wirkungsvoll sind. Auch 
haben wir in den letzten Jahren noch zweimal erlebt, daß die 
Kreuzung solcher Sonderüberzeugungen mit dem ordinären Gegen- 
te 
W. M. R. Pringle gegen Lloyd George gerichtet wurden, enthalten sehr viel 
staatsrechtlich wichtigen Stoff. Die Frage des Verhältnisses zwischen 
Kabinett, Parlamentsparteien und Zeitungsgruppen verdient eine eigene ein- 
gehende Untersuchung, die aber erst nach dem Krieg möglich sein wird, 
4*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.