Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 38 (38)

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wIGs XIV., Kaiser LEOPOLDs VII, des Großen Kurfürsten? 
Parlamente gab es damals schon, und hat sie seit vielen Jahr- 
hunderten gegeben; aber vielleicht müßte man auf spät- 
römische oder byzantinische Formen der Parteiung zurückgehen, 
wenn man einen Präzedenzfall finden wollte, und es würde doch 
nicht mehr als eine lockende Spielerei sein, suchte man in der 
gleichen Lust der Byzantiner und der Engländer am öffentlichen 
Spiel das tertium comparationis ihrer politischen Bildungen: lieber 
sehen wir offen dem ins Auge, daß damals ein neues politisches 
Wesen entstand, ein unnatürliches, künstlich geschraubtes dazu. 
Denn die natürlichen Formen der Parteiung haben mit der Zahl 
zwei gar nichts zu tun. Natürlich ist, daß ein einzelner Tyrann 
gegen die Menge steht, oder die Menge gegen ihn; aber das sind 
nicht zwei Parteien im englischen Sinn, selbst wenn der Herr- 
scher ein Gefolge von Prätorianern und Höflingen im Schein- 
parlament sitzen hat. Natürlich ist, daß die Stände im Reichstag 
gegeneinander stehen; aber gerade die ständischen Gegensätze haben 
sich immer am schwersten in das Zweiparteiensystem gefügt. Die 
Geschichte wird dunkler und wundervoller, je mehr wir von ihr 
wissen wollen. Sehen Sie auf Irland und Schottland, die beiden 
nächsten Staaten. Beide haben vor der Union mit England Par- 
lamente gehabt; aber weder die Schotten zu Anfang des 18. 
noch die -Iren zu Anfang des 19. Jahrhunderts das Zweiparteien- 
system! 
Erklärt uns, wo die Erfahrung der Historie versagt, Gegen- 
wärtiges den Zusammenhang? Wollen wir praktisch und einfach 
die Theorie des Zweiparteiensystems ergründen, so gibt es kein 
besseres Mittel, als daß wir auf die Klagen der Politiker in den 
Staaten der vielen Parteien, auf dem Kontinent, und besonders 
— wozu in die Ferne schweifen? in Deutschland hören. Die 
Zersplitterung, die Unsicherheit der Wähler, die Versuchung für 
die Regierung zum lLavieren und zur do ut des-Politik auf 
Kosten des Staatswohles, die Stichwahlen mit ihrer Verderbnis —,
	        
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