— 67 —
diese Zeichen des uralten Volkstums, die grausigen banshee’s
rauben? Oder ihnen den großen Dichter herabsetzen, der sich
selbst Irland zur Heimat gewählt und die Sache der grünen Insel
mit mehr Leidenschaft verfochten hat als irgend einer der Größten
aller Völker und Zeiten, JONATHAN SWIFT, den gewaltigsten
Sittenprediger englischer Zunge ?
Gewiß, sagen die Iren, das haben wir in unserm ärgsten
Elend, in den bittersten Zeiten der Landnot und der
englischen Seuche noch gehabt und gehalten ; diese unsichtbare
Krone des eigenen Volkstums hat jeder Ire getragen. Aber nun
soll sie sichtbar werden. All das andere macht aus uns eine
Nation ; sind wir aber eine Nation, so haben wır das Recht auf
den eigenen Staat.
Das scheidet Home Rule von jeder Form lokaler Autonomie,
von der vielleicht viel stärkeren Gewalt eines Gemeinderats oder
einer Provinzialkammer, daß einem Volk der Ausdruck nationaler
Selbständigkeit im eigenem Parlament und eigener Regierung
gegeben werde. Das sollte der Kampfruf „Ireland a nation“ sagen:
Irland ein Nationalstaat.
Das ist der Eckstein der Home Rule-Verfassung, wie es die
erste Vorschrift des Gesetzes ist: „On and after the appointed
day there shall be in Ireland an Irish Parliament consisting of
His Majesty the King and two Houses, namely the Irish Senate
and the Irish House of Commons.“ Ein eigenes Parlament, das,
soweit seine Zuständigkeit reicht, dieselbe Macht in der Verfassung
des Staates haben wird, wie das Parlament in Westminster. Weder
der König noch vollends sein irischer Statthalter, der Lordleutnant,
werden auch nur ein Haarbreit stärkere Gewalten haben gegenüber
einem irischen Parlamentsschluß als gegenüber einem englischen ;
das Veto, die freie Wahl des Königs, ob er ein Gesetz sanktio-
nieren will oder nicht, wird ja, zum Erstaunen der gesetzgläubigen
Festlandjuristen, von jeder neuen Verfassung des englischen
Weltreichs im Buchstaben ehrfurchtsvoll anerkannt, in Südafrika
5 *