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des Premierministers!*, den die Home Rule-Bill mit keinem
Wort erwähnt und der doch jetzt schon, in der Erwartung seiner
kommenden irischen Macht, als stiller Gesellschafter der ASQUITH-
schen Regierung zu einem guten Teil die Geschicke Englands
lenkt; denn kein anderer als JOHN REDMOND kann, wenn er es erlebt,
der erste Premier Irlands werden. Wie viel selbständige Depar-
tements das Ministerium haben wird, wie viele Staatssekretäre
und Unterstaatssekretäre im innern und äußern Ring des Kabinetts
sich bewegen, welches ihr Gehalt und wo ihr Amtsitz sein wird,
darüber soll das erste irische Parmament selbst bestimmen
(s. 4, Executive power in Ireland.). Nur eine Schranke der Kabi-
nettsmacht oder, andersgesehen, eine Sicherung der Volkssouveränetät
gegen die Parlamentsherrschaft gibt das Verfassungsgesetz selbst:
Minister kann nur sein, wer einem der beiden Parlamentshäuser an-
gehört (s. 4*°); wer keine Wählermehrheit im Land findet, ver-
liert die Kabinettsfähigkeit.
Man sieht: ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung
für Irland”. Freilich erheben sogleich zwei Vorbehalte ihr Haupt,
18 Das ist ebenfalls beim Home Rule Konflikt einmal deutlich ausge-
sprochen worden. Bonar Law hat in Norwich am 14. Nov. 13 gesagt: „The
responsibility for the present position rests not on the Cabinet, it rests on
one man, the Prime Minister.“
17 Das war schon das Programm des ersten offiziellen Home Rule
Bundes, der Home Government Association of Ireland, die in ihrer Resolu-
tion von 1870 erklärte that the true remedy for the evils of Ireland is
the establishment of an Irish Parliament with full control over our do-
mestic affairs. Die Mitglieder des Bundes verpflichteten sich darauf
to obtain for our country the right and privilege of managing our own
affairs, by a Parliament assembled in Ireland, composed of Her Majesty
the Sovereign, and her successors, and tbe Lords and Commons of Ire-
land;
to secure for that Parliament, under a federal arrangement, the right
of legislating for and regulating all matters relating to the internal affairs
of Ireland, and control over Irish resources and revenues, subject to the
obligation of contributing our just proportion of the Imperial expendi-
ture;