Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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(Präsident des Oberhauses, Council of State, A. P. Muoldiman, des 
Unterhauses, Legislative assembly, Whyte) und durch Proklamation 
des Königs die „Kammer der Fürsten“ als ständiger Beirat des Vize- 
königs für die Regierung der unter erblichen Herrschern stehenden 
Teile Indiens (etwa ein Fünftel der Bevölkerung) einberufen worden 
(9. und 8. Februar 1921). Im Oberhaus galt die erste Beratung einem 
Antrag Sastri (des indischen Delegierten zur Reichskonferenz) auf Ab- 
schaffung der Ausnahmegesetze zur Unterdrückung Indiens, den die 
Regierung sogleich annahm. 
Von großer Bedeutung wurde dann eine Anfrage von Sir W. Davi- 
son und Viscount Ourzon (Sohn des Earl Howe, nicht mit dem Minister 
Curzon of Kedleston verwandt) im Unterhaus vom 23. Februar 1921 
über die Ernennung von L. H. Lal zum Minister in Punjab, in deren 
Begründung darauf hingewiesen war, daß Lal wegen Hochverrats zu 
lebenslänglicher Deportation verurteilt und dann begnadigt war. Diese 
Anfrage veranlaßte nämlich den Sprecher zum Eingreifen. Er erklärte 
sogleich und wiederholte das am folgenden Tage ausdrücklich, daß die 
Ernennung der Minister für die Duarchieprovinzen im englischen Par- 
lament nicht kritisiert werden sollte. Sir Henry Oraik suchte zu er- 
widern, daß die Kritik ja nicht dem Minister, sondern dem Gouverneur 
gelte, der ihn ernannt hat, der dabei dem Staatssekretär für Indien 
und durch diesen dem Haus verantwortlich sei. Der Sprecher lehnte 
aber diese Auffassung nachdrücklich ab. (It would be extremely un- 
desirable that this House should attempt to undertake the function 
of controlling or criticizing Ministers who are reponsible to legislative 
bodies. After all, the Ministers, however chosen, however selected, are 
the Ministers of these legislative bodies. They are paid by them — 
their salaries are voted by them. It seems to me that dyarchy would 
indeed be dyarchy if we were to govern these Ministers and the Legis- 
lative Councils were also to be responsible for them). Dieser staats- 
rechtlichen Regel liegt der Wille der englischen Politik zugrunde, 
überall wo es möglich ist, die Oppositionsführer, auch die Rebellen 
unter ihnen, zum Staatsdienst in den höchsten Aemtern heranzuziehen 
(der bekannte Ausspruch eines Amerikaners: The English do not care 
who works for them). Um der Regierung diese Möglichkeit zu er- 
halten, verzichtet das Unterhaus auf seine Aufsichtsrechte gegenüber 
der indischen Regierung in den Duarchieprovinzen. Der Sprecher hat 
am 1. März noch einmal den Fall behandelt und dabei erklärt, das 
Parlament habe durch die Government of India act den Duarchie-
	        
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