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Abhandlungen.
Der Ausgang der mecklenburg-strelitzschen
Dynastie.
Von
Oberlandesgerichtsrat KRETSCHMANN in Rostock.
Am 23. Februar 1918 starb unerwartet der Großherzog Adolf
Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz. Die Regierungsnachfolge
war noch nicht geregelt, als der Umsturz im November 1918 die
deutschen Bundesstaaten in Republiken verwandelte. So entbehren
die aufgetauchten Rechtsfragen zur Zeit der tatsächlichen Be-
deutung in staatsrechtlicher Beziehung, während ihre vermögens-
rechtliche Wirkung nur für das Land selbst von Belang ist.
Immerhin dürfte ihre Erörterung vom wissenschaftlichen Stand-
punkt aus einigen Wert haben. Eine geschichtliche Darlegung
ist dabei voranzuschicken !.
Als im Jahre 1697 die Linie Mecklenburg-Güstrow ausstarb,
meinte der regierende Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklen-
! Aus dem Schrifttum kommen neben den allbekannten staatsrecht-
lichen Werken besonders die Einzeldarstellungen von von FRiScCH und
ABRAHAM über den Thronverzicht in Betracht. TrRıEPEL und Pırory haben
dem Strelitzer Staatsministerium eingehende Gutachten über die Stellung
und die Ansprüche des Herzogs Karl Michael erstattet; daneben verdanke
ich privatbrieflichen Aeußerungen der beiden Gelehrten wertvolle An-
regungen.
Archiv des öffentlichen Rechts. XLI. 2. 9