Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

— 129 — 
l. 
Abhandlungen. 
Der Ausgang der mecklenburg-strelitzschen 
Dynastie. 
Von 
Oberlandesgerichtsrat KRETSCHMANN in Rostock. 
  
Am 23. Februar 1918 starb unerwartet der Großherzog Adolf 
Friedrich VI. von Mecklenburg-Strelitz. Die Regierungsnachfolge 
war noch nicht geregelt, als der Umsturz im November 1918 die 
deutschen Bundesstaaten in Republiken verwandelte. So entbehren 
die aufgetauchten Rechtsfragen zur Zeit der tatsächlichen Be- 
deutung in staatsrechtlicher Beziehung, während ihre vermögens- 
rechtliche Wirkung nur für das Land selbst von Belang ist. 
Immerhin dürfte ihre Erörterung vom wissenschaftlichen Stand- 
punkt aus einigen Wert haben. Eine geschichtliche Darlegung 
ist dabei voranzuschicken !. 
Als im Jahre 1697 die Linie Mecklenburg-Güstrow ausstarb, 
meinte der regierende Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklen- 
! Aus dem Schrifttum kommen neben den allbekannten staatsrecht- 
lichen Werken besonders die Einzeldarstellungen von von FRiScCH und 
ABRAHAM über den Thronverzicht in Betracht. TrRıEPEL und Pırory haben 
dem Strelitzer Staatsministerium eingehende Gutachten über die Stellung 
und die Ansprüche des Herzogs Karl Michael erstattet; daneben verdanke 
ich privatbrieflichen Aeußerungen der beiden Gelehrten wertvolle An- 
regungen. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XLI. 2. 9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.