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burg-Schwerin als nächster Agnat, primogenitus lineae primo-
genitae, zur Nachfolge berufen zu sein und erhielt in der Tat
die kaiserliche Belehnunrg. Sein Oheim Adolf Friedrich bean-
spruchte als dem Grade nach näherer Verwandter das Land für
sich und der Streit wurde im Jahre 1701 durch den auch vom
Kaiser Leopold I. genehmigten Hamburger Vergleich erledigt,
durch welchen für Adolf Friedrich (Il.) aus einigen Landesteilen
ein neues kleineres Herzogtum Mecklenburg - Strelitz geschaffen
wurde. Zugleich wurde bestimmt, daß nach dem Abgange der
einen oder anderen Linie die ganze Masse des Herzogtums Mecklen-
burg völlig zusammenfallen und das konsolidierte Land in der
überlebenden Linie nach Erstgeburtsrecht sich vererben sollte. —
Der 1860 verstorbene Großherzog Georg von Mecklenburg-Strelitz
hinterließ zwei Söhne, Großherzog Friedrich Wilhelm, mit dessen
Enkel Adolf Friedrich VI. 1914 seine Linie ausstarb, und Herzog
Georg, von welchem 1914 ein Sohn, Herzog Karl Michael, lebte.
Weitere männliche Mitglieder des Hauser Mecklenburg - Strelitz
waren nicht vorhanden. Der unvermählte Herzog Karl Michael,
der in Rußland lebte, dort von seiner Mutter ererbte Begüterungen
besaß und ın russischen Heeresdiensten stand, hatte im Juni 1914,
nach dem Tode Adolf Friedrich V., dem Großherzoge Adolf
Friedrich VI. den Wunsch ausgedrückt, die mecklenburgische
Staatsangehörigkeit aufzugeben, die russische zu erwerben und
auf die Thronfolge zu verzichten. Der Großherzog hatte ihm
geraten, sich auf den Wechsel der Staatsangehörigkeit zu be-
schränken und die Erklärung des Thronverzichtes sich bis auf
den etwaigen Eintritt des Thronanfalles vorzubehalten. Der Herzog
hatte demgemäß getan. — Großherzog Adolf Friedrich VI. hatte
in seinem Testament den Wunsch ausgesprochen, daß der Herzog
Christian Ludwig, der zweite Sohn des Schweriner Großherzogs
Friedrich Franz IV., sein Nachfolger werde und ihm für diesen
Fall den größten Teil seines privaten Vermögens zugewandt.
Daß diese testamentarische Bestimmung staatsrechtlich wir-