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Zur richterlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit
der Gesetze und Verordnungen im neuen
Reichs- und preußischen Recht.
Von
Dr. jur. et rer. pol. FRIEDRICH SCHACK in Frankfurt a. M.
Von verschiedenen Seiten wurde der Wunsch ausgesprochen,
daß ich meine Untersuchungen über die Frage der „Prüfung der
Rechtmäßigkeit von Gesetz und Verordnung“, die ich in meiner
gleichnamigen Schrift (1918) veröffentlicht hatte, mit Rücksicht
darauf, daß die positivrechtlichen Ausführungen bald nach ihrem
Erscheinen infolge der vollständigen Aenderung des Reichs- und
preußischen Verfassungsrechts veraltet seien, für das neue Recht
fortsetzen möge. Dieser Wunsch kreuzt sich mit dem meinigen.
Ich hatte bereits jene Untersuchungen für die Zeit der Revolution
bis zur Nationalversammlung fortgeführt * und dabei zum Schluß
anmerkungsweise bemerkt: „Inzwischen ist die RV. vom 11. August
1919 in Kraft getreten. Sie ist dem Vorschlag des Vereins für
Recht und Wirtschaft nicht gefolgt und enthält nichts über die
Prüfung der Gesetze. Jedoch hat die RV. das Institut der „Aus-
fertigung“ (in Art. 70) übernommen, um welches sich gerade
hinsichtlich der Frage der Prüfung der Gesetze im alten Recht
ein ausgedehnter Streit erhoben hatte. (S. meine Schrift.) Es
wird davon noch zu reden sein.“ — Dieser letzte Satz gilt nun
ı In Annalen des Dtsch. Reichs 1919 S. 285 f.
1i*