Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Zur richterlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit 
der Gesetze und Verordnungen im neuen 
Reichs- und preußischen Recht. 
Von 
Dr. jur. et rer. pol. FRIEDRICH SCHACK in Frankfurt a. M. 
Von verschiedenen Seiten wurde der Wunsch ausgesprochen, 
daß ich meine Untersuchungen über die Frage der „Prüfung der 
Rechtmäßigkeit von Gesetz und Verordnung“, die ich in meiner 
gleichnamigen Schrift (1918) veröffentlicht hatte, mit Rücksicht 
darauf, daß die positivrechtlichen Ausführungen bald nach ihrem 
Erscheinen infolge der vollständigen Aenderung des Reichs- und 
preußischen Verfassungsrechts veraltet seien, für das neue Recht 
fortsetzen möge. Dieser Wunsch kreuzt sich mit dem meinigen. 
Ich hatte bereits jene Untersuchungen für die Zeit der Revolution 
bis zur Nationalversammlung fortgeführt * und dabei zum Schluß 
anmerkungsweise bemerkt: „Inzwischen ist die RV. vom 11. August 
1919 in Kraft getreten. Sie ist dem Vorschlag des Vereins für 
Recht und Wirtschaft nicht gefolgt und enthält nichts über die 
Prüfung der Gesetze. Jedoch hat die RV. das Institut der „Aus- 
fertigung“ (in Art. 70) übernommen, um welches sich gerade 
hinsichtlich der Frage der Prüfung der Gesetze im alten Recht 
ein ausgedehnter Streit erhoben hatte. (S. meine Schrift.) Es 
wird davon noch zu reden sein.“ — Dieser letzte Satz gilt nun 
ı In Annalen des Dtsch. Reichs 1919 S. 285 f. 
1i*
	        
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