Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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„auf eine historische Legitimierung des heute in Verwendung 
stehenden Souveränitätsbegriffs an. Für eine notwendige Vor- 
stellung... soll ein Ausdruck gefunden werden; die hergebrachte 
Terminologie bietet einen, der im allgemeinen Sprachgebrauch 
ungefähr jene Bedeutung hat, die richtiger Erkenntnis nach be- 
nötigt wird“ (S. 3). KELSENs Souveränitätslehre hat mit den bis- 
herigen Theorien der Souveränität den Terminus, aber nicht 
den Begriff gemeinsam. 
Wenn man von älteren und überholten Versuchen, den Sou- 
veränitätsbegriff zu bestimmen, absieht, so darf man im Sinne 
der herrschenden Staatsrechtslehre die Souveränität als 
Eigenschaft des Staates, genauer: der „Staatsperson als eines der 
Rechtsordnung unterworfenen Subjektes“ ansehen. „Die allge- 
meine Zuerkennung der Souveränitätsqualität an den Staat und 
die Ablehnung jedes anderen Souveränitätssubjekts durch die 
neuere Theorie .“ erachtet KELSEN treffend als „ein Symptom 
für die richtige Tendenz, in der sich der Staatsbegriff neuestens 
dem Rechtsbegriff zu nähern und mit ihm zu verschmelzen sucht“ 
(S. 16). Freilich ist diese zum Attribute des Staates gestempelte 
Souveränität zugleich auch noch Gradmesser des metajuristischen 
Einschlages, der politischen Desorientierung des geläufigen Staats- 
begriffes. Denn die Souveränität begegnet uns nur zu häufig als 
Eigenschaft der Staatsgewalt, des Staates als Gewaltfaktor, als 
eines Stückes der kausal bestimmten sozialen Wirklichkeit, also 
einer metarechtlichen Erscheinung, die merkwürdigerweise noch 
immer neben der rechtlichen „Seite“ des Staatsphänomens zum 
Gegenstand vermeintlich juristischer Betrachtung gemacht wird. 
Es kann im Rahmen dieser den positiven Ergebnissen des KELSEN- 
schen Werkes gewidmeten Darstellung die fesselnde Auseinander- 
setzung mit den verschiedenen Auffassungen der staatlichen 
Souveränität, namentlich mit ihrer Deutung als Macht 
über die Rechtsordnung, als Rechtsfolge und als 
subjektives Recht, als ausschließliche Fähigkeit
	        
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