Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

2383 — 
Bernard Arnold Kahn, „Conventions“ of Politicke Stelregels, 
onderzock naar de mogelijkheiden de Gewenscht- 
heid van hum inlijoing binnen hetrechtsgebied. 
A. H. Kruyt, Amsterdam 1919. 299 S. 
Eine außergewöhnlich reife Dissertation, die besonders zur Kenntnis 
des englischen politischen Wesens in ihrer Begriffsbestimmung der „Con- 
vention‘“ (S. 54 f., 118 f.) sehr viel beiträgt, aber auch für die wissenschaft- 
lichen Abgrenzungen von Recht im engern Sinn, Gesellschaftslehre und 
Politik ganz neuer Stoff und zum Teil auch gute Lösungen bringt (z. B. 
S. 250, 267 f., 288 zu Leroy und Barthilung). Sehr fein sind auch die An- 
merkungen über die verschiedene Betrachtungsweise und Rechtsbildungs- 
methode des europäischen Festlands gegenüber der englischen S.59f., 65; 
wir freuen uns hier der Uebereinstimmung holländischer und deutscher 
Rechtsbegriffe (S. 71). KAHN nennt deshalb auch die Konventionalregeln, 
die er für das festländische Recht untersucht, mit dem gebräuchlichen 
holländischen Ausdruck stelregels: das sind Verhaltensregeln, „die le mit 
op een wettelijk voorschrift berusten. 2e met groote regelmatigheid worden 
opgevolgd. 3e in hun feitelijk gezag zoover zijn aanvaard, dat elta afwij- 
king van hun inhoud in het staatsleven opvalt als iets, dat een verklaring 
behoeft. 4e tsch nog gedrags regels, geen berechtingsnormen, zijn en als 
zoodanig op grond van hun feitelijk gezag opgevolgt worden“. — Die 
Bemerkung über die Konvention in der englischen Weltreichsverfassung 
S. 269, 270 ist inzwischen durch die Ereignisse merkwürdig illustriert 
worden. A.M.B. 
  
  
Brunner - Heymann, Grundzüge der deutschen Rechtsge- 
schichte, 7. Aufl.; Dunker u. Humblot, München und Leipzig, 1919, 
Ueber den didaktisch-wissenschaftlichen Wert des „kleinen“ BRUNNER, 
wie ihn der Studentenmund ja schon lange nennt, ein Wort zu verlieren, 
hieße Eulen nach Athen tragen. Wohl aber ist eine Anzeige um dessent- 
willen am Platze, weil als verantwortlicher Herausgeber des Buches nun- 
mehr ein anderer Gelehrter zeichnet als der, nach dem es bisher benannt 
war, Ernst HeyMAnN hat sich der Aufgabe unterzogen, die Neuauflage zu 
besorgen. In pietätsvoller Rücksicht auf die Wege und Ziele des Verfassers 
hat er die unendlich entsagungsvolle und schwierige Arbeit auf sich ge- 
nommen, die umfangreiche, seit 1913 erschienene Literatur einzuarbeiten 
und im Texte selbst das Buch auf den Stand der neuesten Forschung zu 
bringen. Hierüber gibt er uns selbst in seiner schlicht bescheidenen, für 
den Forscher wie den Rechtebeflissenen keinesfalls zu umgehenden Vorrede 
des Näheren Aufschluß. Mit HEYMAnN ist zu hoffen, daß „BRUNNERs klas- 
sisches Buch“, nunmehr BRUNNER-HEYMANN genannt, „den Deutschen und 
besonders der deutschen Jugend helfen mag, sich auf sich selbst zu be- 
sinnen und aufrichtigen Herzens am Vaterlande mitzubauen‘“. 
Dr. Karl Strupp (Frankfurt a/M.). 
 
	        
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