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zum Präsidentenamt. Das Mindestalter war von Anfang an
nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten auf 35 Jahre fest-
gesetzt; an dieser Bestimmung des Entwurfes wurde nichts ge-
ändert. Dagegen war die Bestimmung, daß nur Personen, die
seit mindestens 10 Jahren im Besitze der deutschen Staatsangehörig-
keit sind, zum Reichspräsidenten gewählt werden können, lebhaft
umstritten. Der PREUSSsche Entwurf hatte diese Bestimmung
bereits enthalten und der Regierungsentwurf enthielt sie auch
nach der Beratung im 8. Ausschuß unverändert. Bei der zweiten
Lesung des Entwurfs in der Nationalversammlung kritisierten die
Rechtsparteien diese Bestimmung als zu weit gefaßt. Von dieser
Seite wurde die Forderung aufgestellt, daß nur geborene Deutsche
zum Amt des Reichspräsidenten wählbar sein sollten. Man wies
dabei auf die Verfassung der Vereinigten Staaten hin, die nur
eingeborene Bürger der Vereinigten Staaten, die seit mindestens
14 Jahren ihren Wohnsitz im Staatsgebiet haben, zum passiven
Wahlrecht zuläßt. Abgeordnete der demokratischen Partei wandten
gegen die von den Rechtsparteien vorgeschlagene Fassung ein,
daß sie, infolge der eigentümlichen gegenwärtigen Lage des
Deutschen Reiches, ungerechtfertigte Härten mit sich bringen
würde. Beispielsweise sind Kinder deutscher Eltern, die in den
abgetretenen Gebietsteilen nach deren Abtretung geboren sind,
keine geborenen Deutschen. Solche Personen wären vom passiven
Wahlrecht ein für allemal ausgeschlossen, auch wenn sie die
deutsche Staatsangehörigkeit wieder erworben haben. Die Ver-
treter der demokratischen Partei beanstandeten sogar die Fassung
des Entwurfs als zu eng und führten als Beweis dafür an: Be-
wohner der abgetretenen Gebietsteile, die nach 2 Jahren für das
Deutsche Reich optieren können, wären durch die 2 jährige Unter-
brechung der deutschen Staatsangehörigkeit innerhalb der nächsten
10 Jahre vom passiven Wahlrecht zum Präsidentenamt ausge-
schlossen, trotzdem sie ihre vaterländische Gesinnung durch die
Option tatkräftig bewiesen haben. Dieser Einwurf trifft nicht zu,
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