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System. Welches sind nun die Vorzüge und welches sind die
Nachteile dieser Einrichtung?
$ 5. Nicht bloß im politischen Leben, auch in der Rechts-
wissenschaft ist die Frage nach dem Werte des parlamentarischen
Systems vielfach erörtert worden. Seine ersten energischen Ver-
fechter hat es in ROBERT V. MOHL gefunden, der bereits im Jahre
1852 in einer Abhandlung „Das Repräsentativsystem, seine
Mängel und Heilmittel“ (Deutsche Vierteljahrsehr., Heft 3, S. 145 ff.)
und sodann in seinem „Staatsrecht“, 1860, für diese Regierungs-
weise nach dem Vorbilde Englands mit beredten Worten eintrat.
Aber weder das Deutsche Reich noch die deutschen Einzelre-
gierungen bekannten sich zu der Lehre MOHLS, die nur vorüber-
gehend in der Reichsverfassung von 1849 zum Ausdruck kam und
in den „Märzministerien* einiger deutscher Staaten sowie in der
Paulskirche verwirklicht wurde. Und als in den 80er Jahren die
Fortschrittspartei das parlamentarische System auf ihr Programm
setzte, nahmen 1884 die Bundesregierungen unter der Leitung
Bismarcks in einem Bundesratsbeschlusse grundsätzlich Stellung
gegen diese Regierungsform. Als ihr bedeutendster wissenschaft-
licher Gegner ist sodann MAX V. SEYDEL in seiner bereits oben er-
wähnten Abhandlung „Konstitutionelle und parlamentarische Re-
gierungsform“, 1887 aufgetreten. Seitdem ist das parlamentarische
System in den verschiedenen Lehrbüchern des deutschen Staats-
rechts zwar als eine besondere Erscheinung des politischen Lebens
erwähnt und charakterisiert**, nirgends aber in Bezug auf seine
Wirkungen und seinen Wert eingehender untersucht worden. Erst
in neuester Zeit haben sich einige Staatsrechtslehrer ausführlicher
hiermit befaßt, so namentlich FELIX MOREAU in dem Werke
Frankfurter Zeitung „Der Deutsche Parlamentarismus in Vergangenheit und
Zukunft“, an welche PıLoTY in seiner Abhandlung im Arch. f. Rechts- und
Wirtschaftsphilosophie anknüptt.
* RrHM, Allg. Staatslehre S. 346; G. JELLINEK, Allg. Staatslehre,
2. Aufl. S. 685 ff.; G. MEYER-AnscHÜrtz, Deutsches Staatsrecht 7. Aufl.
S. 147, 335.