Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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der Nation und großen Staatsmänner werden aber nicht erst von 
den Parlamenten und ihren Parteien geschaffen und ans Licht ge- 
bracht; sie sind geboren und brechen sich Bahn, wo immer sit 
Gelegenheit finden, sich am politischen Leben zu betätigen, gleieh- 
tel ob im konstitutionellen oder im parlamentarischen Staate. 
Zu 3. Wie steht es nun mit der dritten Behauptung, daß das 
parlamentarische System das Königtum nicht erniedrige, sondern 
über die Stufe formaler Gewalt zu einer wahrhaft sittlichen 
Macht erhebe? Der Republikaner PıLoTy’s meint S. 99, es sei 
der schwächste Vorwurf gegen das System, daß es innerlich un- 
wahr sei, weil es ein Königtum vorspiegle, das in Wirklichkeit 
nicht existiere. Er sagt: 
„Unser (d. h. das parlamentatische) Königtum existiert in Wirklich- 
keit und zwar in der höchsten Bedeutung, welche dem Königtume nach 
unserer Auffassung zukommen kann, nämlich als das Element der Ehre 
im Staat, ja als das Symbol der Sittlichkeit. Es steht, hoch über dem 
Kampfe der Parteien, so dal es von den häßlichen Anwürfen dieses 
Kampfes nie berührt und beschmutzt wird, der edlen Seite des Kampfes 
aber, nämlich der in ihm sich vollendenden Auswahl des Guten und Besten, 
innerlichst zugewendet bleibt. So ist das Königtum bei uns zwar nicht 
im Vollbesitze der Staatsgewalt, aber im Besitze von etwas Anderem, 
was weit höher steht, als alle technische Befehlsgewalt, nämlich einer 
einzigartigen Kraft der Beseelung.“ 
Das sind sehr schöne, klangvolle Worte, aber doch nur leere 
Behauptungen und Illusionen, die vor der Wirklichkeit der Dinge 
keinesfalls standhalten können. Ich erinnere hier nur an die oben 
S. 262 wiedergegebene treffende Kennzeichnung des Monarchen im 
parlamentarisch regierten Staate durch MAx v. SEYDEL: „Der 
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Staatsform das Ansehen gewinnen, das für ihre erfolgreiche Durchführung 
geboten sei, so komme es vor allem darauf an, das Kabinett aus Männern 
zu bilden, die mit einem klaren Verständnisse für die Bedürfnisse des 
Staates und genauer Kenntnis des staatlichen Organismus in allen seinen 
Zweigen Tatkraft un Initiative verbinden.“ Das alles ist gewiß ebenso 
richtig una vdeachtenswert wie es andrerseits, wenigstens bei der Art des 
Parlamentarismus, wie er sich in Deutschland entwickelt hat, schwerlich 
je erreicht werden wird.
	        
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