Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Lebensinteressen der 
modernen Gesellschaft, die ebenso von der Minderheit wie von der 
Mehrheit des Parlamentes vertreten werden. Die Unterordnung der 
Minderheit unter den Willen der Mehrheit beruht aber, wie 
VIKTOR ZENKER a. a. 0. 8. 36 zutreffend bemerkt, nicht auf dem 
Gehorsam des Knechtes, sondern auf einem stillen Kompromiß, 
wonach sich die Minderheit freiwillig den Beschlüssen der Mehr- 
heit unterwirft, und dieses Kompromiß wieder beruht auf dem. 
Vertrauen, daß die Mehrheit keinen Mißbrauch mit ihrer Macht 
treiben werde. Und es liegt im eigentlichen Interesse der Mehr- 
heit selbst, daß sie nicht die Rechte der Minderheit kränke, da die 
die Rollen jederzeit wieder wechseln können und die heutige 
Mehrheit dann die der Minderheit übernehmen muß. Das ist 
freilich nur das Ideal*!e. „Aber“, sagt ZENKER weiter: 
„Der Parlamentarismus muß sich (oder sollte sich wenigstens) immer 
auf dem Wege nach dieser Richtung befinden. Er soll den Uebergang 
von der rein herrschaftlich organisierten zu einer auf Vertrauen, Solidarität 
und Selbstbestimmung ruhenden Gesellschaft bilden. Er muß unter allen 
Umständen die Ueberwindung der nackten Gewalt bedeuten. Er ist im 
Kampfe gegen die Gewalt entstanden und schließt sie aus. Appelliert 
ein Parlament gleichwohl an die Gewalt, so hebt es sich selbst auf, wie 
sich der französische Konvent selbst aufgehoben hat.“ 
Wird nun jenes Vertrauen der Minorität in eine maßvolle 
Handhabung der Macht der Majorität getäuscht, so greift dann 
die unterdrückte Minorität zur Selbsthilfe mit demjenigen Mittel, 
das von ihr, wenn sie nur einigermaßen stark war, besonders in 
England und Oesterreich, wiederholt mit Erfolg angewendet worden 
“ıa Als solches muß auch die Lösung des in dem Mehrheitsprinzipe 
liegenden Widerspruches mit dem Wesen der Demokratie bei H. KELSEN 
a. &. O. S. 36 betrachtet werden, wenn er dort sagt: „Die für die Demo- 
kratie so charakteristische Herrschaft der Majorität unterscheidet sich von 
jeder andern Herrschaft dadurch, daß sie eine Opposition — die Minorität — 
ihreminnersten Wesen nach nicht nur begrifflich voraussetzt, sondern auch 
politisch anerkennt und in den Grund- und Freiheitsrechten, im Prinzipe 
der Proportionalität schützt. Je stärker aber die Minorität, desto mehr 
wird die Politik der Demokratie eine Politik des Kompromisses.“
	        
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