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Volkes ist jedenfalls in dieser Hinsicht se ungünstig, daß wir nicht ohne
weiteres auf ein baldiges Wiedererwachen des Idealismus in den breiten
Massen hoffen können, solange die schwerste wirtschaftliche Notlage
nicht überwunden ist. Es handelt sich daher nur um den andern mög-
lichen Weg, der darin besteht, die wirtschaftlichen Berufs-, Klassen- und
Interessenverbände, in denen heute die lebendige Kraft des Volkes zum
Ausdruck kommt, durch Eingliederung in die Verfassung zur Mitarbeit
am Staatsleben zu veranlassen. Gelingt es uns, auf diesem Wege, zu-
nächst das Wirtschaftsleben wieder aufzurichten, so sind damit auch
günstigere Bedingungen für das Neuauftreten des politischen Idealismus
gegeben.“
Sehr nachdrücklich tritt neuerdings auch FRIED. V. OPPELLN-
BRONIKOWSKI in der Deutschen Rundschau 46. Jahrg. 8. 334 ff.
für die berufsständische Vertretung ein:
„Der vorläufige Reichswirtschaftsrat, der Vielen als Errungenschaft
der Revolution erscheine, sei nichts als ein Zurückgreifen auf Bismarckische
und Steinsche Gedanken. Jeder Anhänger des organischen Staatsprinzips
müsse dies Anknüpfen an frühere Entwickelungsphasen gutheißen, sei
es nach Bismarcks Vorbild oder aus praktischen Notwendigkeiten: aus
dem gewaltigen Anschwellen der wirtschaftlichen und berulsständischen
Organisationen, aus den bitteren Erfahrungen mit der dilettantischen,
parteipolitischen Lösung aller wirtschaftlichen Lebensfragen durch poli-
tische Parlamentsmehrheiten oder schließlich aus der furchtbaren wiıt-
schaftlichen Not der Zeit, die die Wirtschaftsfragen mehr denn je zu
Schicksalsfragen der Nation mache und alle Mißgriffe und Experimente
auf diesem Gebiete zu Katastrophen werden lasse. Jedenfalls sei das
genossenschaftliche Prinzip uraltes germanisches Erbgut, und Anbänger
des berufsständischen Gedankens finden sich heute in allen politischen
Lagern bis zu den Sozialdemokraten beider Richtungen . Diese Fak-
toren und die tiefe Parteimüdigkeıt von heute seien so machtvoll, daß
der berufsständige Gedanke sich Geltung verschaffen werde, trotz aller
Kinwendungen dagegen und Mißerfolge, die ihm Parteibeschränktheit
bereitet habe unl noch bereite.“
$ 17. Zu lösen bleibt noch die Frage, in welcher Form und
mit welchen Befugnissen eine berufständische Vertretung *° neben
das allgemeine Volksparlament zu stellen ist, ob, wie jetzt der
Reichswirtschaftsrat, nur als beratendes, gutachtliches und an-
6° Unter „berufsständischer“ Vertretung wird im Folgenden immer
zugleich auch eine Vertretung der öffentlichrechtlichen Ver-
bände verstanden.