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November 1918 gezeigt. Willig und unentwegt haben hier auch
die in ihrer Mehrheit monarchisch gesinnten Staatsbeamten, so
schwer es auch manchen von ihnen geworden sein mag, ihren
Dienst dem Vaterland auch unter den neuen Gewalthabern weiter
geleistet und so bis zur Schaffung neuer verfassungsmäßiger Zu-
stände den Staat vor dem gänzlichen Zusammenbruche bewahrt.
$ 21. Schlußwort. Nach den vorstehenden Ausführungen
vermag ich den schrankenlosen Parlamentarismus, wie er jetzt in
den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten, glücklicherweise
noch nicht in vollem Maße im Deutschen Reiche verwirklicht er-
scheint, nicht als diejenige Regierungsform anzusehen, unter der
das deutsche Volk auch mit seiner jetzigen republikanischen Ver-
fassung sich wieder erheben und zu innerer Kraft und äußerer
Stärke gelangen kann und wird. Denn hierzu fehlt es zunächst
an der einen, bedeutendsten Voraussetzung, an den zwei großen
Parteien, die miteinander um die Herrschaft ringen und von denen
jede in sich stark und gefestigt genug sein muß, um, wenn sie
durch die Wahl des Volkes die Oberhand erlangt hat, eine nach
innen und außen kraftvolle Regierung zu bilden. Dies war der
Fall, jahrhundertelang, im Lande des klassischen Parlamentaris-
mus, in England. Heute, wo dort eine dritte Partei, die Arbeiter-
partei auf den Plan getreten ist, beginnt der Parlamentarismus
auch in England sich anders auszuwirken, nämlich zum Koalitions-
system zu führen. Koalitionsregierungen können aber nie so stark
und unerschütterlich dastehen, wie Kabinette, die sich auf eine
große Partei stützen und von dieser getragen werden. Dies sehen
wir heute sowohl im Reiche, wiein den meisten deutschen Ländern,
Fast überall haben wir Koalitionskabinette, die keine festen Mehr-
heiten im Parlamente hinter sich haben und mit jeder wichtigen
Frage stehen und fallen können. Das alles aber liegt nur an
der unseligen Zersplitterung in zahlreiche größere und kleinere
Parteien, an der das deutsche Volk von jeher gelitten hat und