Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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bei der politischen Unreife®® und der Parteizersplitterung des 
deutschen Volkes nie erfüllt werden, sondern nur durch eine 
Regierungsform, bei der die wirklichen, lebendigen Kräfte des 
Volkes im Staatsleben wirksam werden und als Arıstokratie im 
wahren Sinne des Wortes zur Erscheinung kommen können °®”. 
Nur die „Wägsten und Besten“, wie ein alter deutscher Ausdruck 
lautet, sind berufen, das Volk zu vertreten und den Staat zu 
regieren, das ist der ursprüngliche Gedanke der wahren Aristo- 
kratie, zugleich aber auch die Verwirklichung echter Demokratie. 
Denn das ganze Volk als solches kann nicht über das ganze Volk 
herrschen, darin liegt ein innerer Widerspruch. Es kann und 
soll aber regiert werden durch auserlesene, sittlich und geistig 
hochstehende und einsichtige Führer und Vertreter seiner gesamten 
Interessen, die nicht um ihrer selbst willen, sondern nur herrschen, 
um dem ganzen Volke zu dienen °. Solche wahrhaft berufene 
Staatslenker zu finden, ist das große Problem, um das es sich hier 
88 Aur den Mangel an politischer Begabung weist auch NAWIASKY 
a. a. OÖ. S. 35 hin. „Habe doch das deutsche Volk erst seit anderthalb 
Geschlechtern seine politische Organisation gefunden. Allerdings sei schwer 
zu sagen, wo Ursache, wo Wirkung liege. Ob es so spät seine politische 
Organisation gefunden habe, weil ihm der Mangel an politischer Befähigung 
anhafte, oder sich dieser Mangel daraus erkläre, daß es so spät seine poli- 
tische Organisation gefunden habe.* Mir scheint, Ursache und Wirkung 
fallen hier zusammen. 
s® Die Notwendigkeit einer starken Regierung erkennt auch LUSENSKY 
a. a. OÖ. S. 159 unumwunden an. Er int sich aber, wenn er glaubt solche 
gerade mit dem parlamentarischen System erreichen zu können, daß es ein 
nicht zu bestreitender Vorzug dieses Systems sei, daß sich die Regierung 
auf eine Parlamentsmehrheit stütze, auf deren grundsätzliche Zustimmung 
zu ihrer Geschäftsführung sie im allgemeinen rechnen könne; „gerade in 
dieser Sicherung der Untersützung durch eine geschlossene Mehrheit in der 
Volksvertretung liege eine starke Kraftquelle, die der Regierung ein ent- 
schiedenes, tatkräftiges Vorgehen ermögliche.* Dies mag in den Zeiten 
des klassischen englischen Parlamentarismus in England der Fall gewesen 
sein, für die heutigen Verhältnisse in Deutschland trifft es aus den oben- 
genannten Gründen jedenfalls nicht zu. 
» S, hierzu auch Fick, Deutsche Demokratie S. 8.
	        
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