Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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sischen und dem Schweizer Generalstab Abmachungen militärischer Art 
für den Fall der Verletzung des eidgenössischen Gebietes durch Deutsch- 
land getroffen worden seien. Dr. Karl Strupp. 
Schlimpert, Die Neutralität Belgiens, Meißen, Schlimpert, 1919. 
Die vorliegende Schrift enthält eine fleißige, erschöpfende (wenn auch 
die Literatur nicht völlig übersehende) Zusammenstellung der zahlreichen, 
mit der Neutralität Belgiens zusammenhängende Fragen. Auf Kritik der 
verschiedenen Auffassungen oder festen Stellungnahme zu den Problemen 
hat der Verfasser durchgehends verzichtet. Das gilt nicht nur von der 
Frage der Recht- oder Unrechtmäßigkeit unseres Einmarsches, das gilt auch 
von der (sehr vorsichtig umgangenen) Klippe, wie die Verhandlungen 1906 
und 1912 rechtlich zu bewerten seien. Dr. Karl Strupp. 
Wehberg, The problems of an international ceourt of 
Justice. Oxford, Clarendon Press, 1918. 
Die vorstehende Schrift ist die wortgetreue (von Prof. FEnRICK besorgte) 
Uebersetzung des trefflichen WEHBERGschen Buches: „Das Problem eines 
internationalen Staatengerichtshofs“, das ich in Bd. XXX dieser Zeitschrift 
S. 591 ff. besprochen habe. In einer Zeit, in der der internationale Gerichts- 
hof im Haag endlich Wirklichkeit zu werden scheint, beansprucht die Be- 
arbeitung des verdienten nunmehrigen Leiters der völkerrechtlichen Ab- 
teilung der Deutschen Liga für Völkerbund ganz besondere Beachtung. 
Dr. Karl Strupp. 
Dr. Hans Wehberg, Die Pariser Völkerbundakte nebstden 
Urkunden über die Pariser Verhandlungen, den 
Haager Schiedsgerichtsabkommen usw. Zweite Auf- 
lage der „Abkommen der Haager Friedenskonferenz®. Berlin und 
Leipzig. Vereinigung wissenschaftlicher Verleger 1919. Preis geh. 
Mk. 7.—. 
Die Schrift ist nicht nur wegen der guten Zusammenstellung wichtig- 
ster Urkunden, sondern auch wegen der Einleitung des Verfassers dringend 
zum Studium zu empfehlen. Daß W. das Hauptgewicht auf die Rolle der 
Schiedsverträge und des ständigen Schiedsgerichts in der Entwicklung des 
Völkerbundgedankens legt, gibt seinen Ausführungen gegenwärtig be- 
sondern Wert, da ja die Stellung der Vereinigten Staaten zum Pariser 
Völkerbundpakt und seiner Genfer Verwirklichung im wesentlichen darauf 
beruht, daß man dort jede über den Schiedsvertrag hinausgehende Bindung 
als unverträglich mit der vollen Souveränität ansieht. W.’s Gegnerschaft 
zur deutschen Vorkriegspolitik ist bekannt; seine Darstellung verdient aber
	        
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