Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 41 (41)

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italienische Praxis der Auslegung des Vertrags in Deutschland rascher 
verarbeitet werden könnte; aber dem steht einstweilen die Notlage unserer 
Bibliotheken und die Schwerfälligkeit der zuständigen Stellen im Aus- 
wärtigen Amt hindernd entgegen. Für die Fragen der HEILBERGschen 
Schrift ist z. B. die Treaty of Peace Order 1919, die ihm offenbar nicht zu- 
gänglich war, von größter Bedeutung. — Zu der jetzt sehr brennenden 
Frage der Ausnahmen, die von den feindlichen Staaten gegen die Regel 
der allgemeinen Vertragsauflösung erklärt werden können, nimmt H. keine 
klare Stellung ein (S. 58, 59). A,M.B,.
	        
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