Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 44 (44)

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wärtigen Mächten schließt, Gesandte beglaubigt und empfängt, 
die Reichskonsuln bevollmächtigt und fremden Konsuln das Exe- 
quatur erteilt. Seine Stellung ist — durch die Natur der Sache — 
äußerlich der des Kaisers ın Bismarcks Verfassung ähnlich, 
jedoch nur der äußeren Struktur nach. Grundsätzlich wird sie, 
wie schlechthin, so auch in den Angelegenheiten der auswärtigen 
Politik von dem System der Volkssouveränität erfaßt und be- 
herrscht. Während der Kaiser z. B. den Gesandten selbst Wei- 
sungen erteilte und überhaupt bei der Bestimmung der Richtlinien 
der auswärtigen Reichspolitik eingriff ?°, steht dies dem Reichs- 
präsidenten nicht zu. Wie alle seine Regierungshandlungen der 
Gegenzeichnung des Reichskanzlers oder des zuständigen Reichs- 
ministers, in auswärtigen Angelegenheiten des Reichsministers des 
Aeußeren bedürfen, so bestimmt heute ein Organ, über welches 
der Reichstag Gewalt hat, die Richtlinien der auswärtigen Politik °. 
Nach dem Wortlaute der Verfassung ist dies der an das Ver- 
trauen des Reichstages gebundene Reichskanzler — Art. 56 
S. 1: 
Der Reichskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt 
dafür gegenüber dem Reichstag die Verantwortung. 
Trotz dieses klaren Wortlautes bestehen über seinen Sinn 
freilich verschiedene Auffassungen. Einem der bisherigen Reichs- 
minister des Auswärtigen gegenüber war ein Reichskanzler der 
Ansicht, daß er unter Verantwortung gegenüber dem Reichstage 
  
3 Ob und wie weit dies den Bestimmungen der Verfassung entsprach, 
ist bekanntlich bestritten; tatsächlich geschah es. 
*1 Dessenungeachtet ist der Einfluß, den der Präsident auf die aus- 
wärtige Politik auszuüben in der Lage ist, ohne daß eine Gegenzeichnung 
vorgeschrieben wäre, alles andere als gering. Allein schon bei den 
Empfängen der fremden Vertreter und im persönlichen Verkehre mit ihnen 
u. dgl., durch Reden und Ansprachen, wo eine Gegenzeichnung der Natur 
der Sache nach nicht in Frage kommt, wäre eine solche Beeinflussung 
möglich, zumal, wenn der gegenwärtige pathologische Zustand der Schwäche 
des Reiches durch eine Epoche der Stärke abgelöst werden würde. Vgl. 
OTTO Meissner Der Reichspräsident Handbuch der Politik, 3. Aufl. 3. Bd. 
S. 48. 
3%*
	        
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