Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Erster Jahrgang (1)

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guglelä haben Seine Majeftät hinfihts des Sites des Helmes beftimmt, daß berjelbe Yı Bol 
Über den Ohren und der Borderfdhirm nit den Augenbraunen abfhneidend getragen werden foll. 
Dies wird mit dem Bemerken zur Senntniß der Armee gebracht, daß den Königlichen General. Kom» 
mando® eine Probe des neuen Offizier elme in den nädhjften Tagen zugefandt werden wird. " 
Berlin, den 4. Diai 1867. : 
Kriegs: Minifterium. 
Im Auftrage: 
v. Stojd, 
No. 75/5. M. 0. D. 3. 
Nr. 48, 
Belleidungs-Angelegenheit der Armee betreffend. 
Sur Befeitigung erhobener Zweifel wird zur Kenntnißg ber Urmee gebracht, daß bie durdy die Allerhödfte 
abinetö-Drdre vom 16. März c. für die Garde vorgefchriebene abgelihrägte Korm des Waffenrod » Kragen 
bei allen geftidten Kragen in Anwendung zu bringen ift. 
Berlin, den 7. Mai 1867. 
Kriegs: Minifterium. 
Im Auftrage: 
v. Stofd. 
No. 129/06. 67. M. 0. D. 3. 
Nr. 49. 
Betreffend die in Mühren gefundene Tofchenubr, 
Aus Anloß der im Militair- Wochenblatt de 1867, Seite 7 Nr. 2093 abgedrudten Aufforderung vom 
20. Dezember v. I. find dem unterzeichneten Departement von verfciedenen ruppeneheiien Anmeldungen über 
den Berluft von Tafchenuhren während des vorjährigen Weldzugs zugegangen. In Erledigung diefer Anmels 
dungen wird nunmehr befannt gemad, daß die zwifchen Hofterlig und Diiglig in Mähren gefundene goldene 
Eylinder-Uhr als Eigenthum eines Dffizierd ded Magdeburgifchen Feld Ürtillerie- Regiments Nr. 4 erlannt 
und demfelben zurüdgegeben worden ift. 
Berlin, den 4. Dlai 1867. 
. Kriegs Minifterium. Allgemeines Sriegs- Departement. 
v. Bodbielstli. dv. Hartmann. 
No. 879/4. A. 1. b. 
Nr. 50. 
Betrifft Sendungen nah Suhl. 
&; ift mehrfach vorgelommen, daß an die Gewehr» Revifions-Kommifflon zu Suhl addreffirte Sendungen 
aus den öftlihen Provinzen auf der Eifenbahn Über Weimar und Erfurt bid Gotha gegangen, und von 
dort auf dem Sandivege nad Suhl weiter befördert find. Da fid herauegefteit hat, dah die Koften des 
Zransports fich geringer ftellen, wenn die diesfälligen Sendungen nur bis Erfurt auf der Thüringer Eifen- 
bahn gehen, und von dort auf dem Landwege nad Suhl weiter befördert werden, fo werben die Königlichen 
Truppen und Behörden veranlaft, Künftig, in vorlommenden fällen, die nad) Suhl zu verfendenden Militair 
Effelten am Aufgabe-Orte nur bi8 Erfurt lartiren zu laffen, und auf dem Fradhtbriefe zu vermerten, daß
	        
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