Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechster Jahrgang (6)

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1) die Einberufung der Militair-Roßarzt-Eleven-Aspiranten zur Militair-Lehrschmiede beziehungsweise 
der Wilitair-Roßarzt-Eleven zur Militair-Roharztschule (Erlaß vom 3. Dezember 1867, Nr. 21 des 
Armee-Verordnungs-Blattes pro 1867 und Verfügung der Armee-Abtheilung A vom 15. März 1869, 
Nr. 6 des Armee-Verordnungs-Blattes pro 1869). 
 
 
2) Die Einberufung der Roßärzte zur Absolvirung eines drei= bis sechswöchentlichen Lehrkursus in der 
 
 
Militair-Lehrschmiede (Verfügung des Allgemeinen Kriegs-Departements vom 25. November 1868 
Nr. 28 des Armee. Verordnungs-Blaties pro 1868). 
Die diesfälligen Anmeldungen — einschließlich der ad 1 — haben daher, anstatt bei der Armee- 
Abtheilung B, bei der Militair-Roßarztschule, unter Beifügung der erforderlichen Popiere direkt zu erfolgen. 
Auch sind von den Truppen alle damit in Verbin#n stehenden Korrespondenzen an das 
genannte, Institut direkt zu richten. 
 
  
3)  Ebenso die Korrespondenzen hinsichtlich der Kommandirung von Beschlagschmieden. zur Militair Lehr- 
schmiede. Die Zahlen der zu Kommandirenden, sowie die Termine der Kommandirungen wird die 
Militair-Roßarztschule den General. Kommandos, der General-Inspektion der Artillerie und der Train- 
Inspektion rechtzeitig mittheilen. (Erlaß vom 7. Juni 1868 Nr. 16 des Armee-Verordnungs-Blat- 
tes pro 1868). 
Kriegs-Ministerium. 
Im Auftrage 
No. 6/3. 72. A. I. b. v. Stiehle. 
Nr. 111. 
Betrifft Subskription auf das Werk „der Feldzug 1870/71“, redigirt von der kriegsgeschichtlichen 
Abtheilung des großen Generalstabes. 
Berlin, den 5. März 1872. 
Seitens der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des großen Generalstabes ist eine Darstellung des Geldzuges 1870/71 
in Arbeit genommen worden, welche in Heften, nebst den dazu gehörigen Plänen, erscheinen wird. 
Damit dem deutschen Heere und der Marine die Gelegenhe#t zu einer billigen Beschaffung geboten 
werde, ist für dieses Werk ein möglichst niedriger Satstepiion,-Kreis angesetzt worden. 
Da der Generalstab Einzel-Bestellungen nicht aunebmen kann und bis zum 1. April cr. Kenntmiß 
von der erforderlichen Auflage haßen muß, so werden die Königlichen Kommandos, Tunsenhtil= cr. hiermit 
ersucht; die Zahl der bestellten Exemplare bis zu diesem Termine der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des großen 
Generalstabes direkt, unter Benutzung des nachstehenden Schemas, einzusenden.  
 Es wird dabei bemerkt, daß die Einsendung der Bestellungen nicht batallonsweise sondern  
regimenterweise etc. erfolgen hat. Die Zusendung der Exemplare wird sodann durch die Königliche Hofbuch- 
handlung von E. S. Mittler & Sohn hier, Kochstraße 69, erfolgen und sind ebendahin die von den König- 
lichen Kommandos, Truppentheilen etc. eingesammelten Beträge für die einzelnen Hefte abzuführen. 
Die Subskription verpflichtet zur Abnahme des gangen Werkes. „ 
Das zunächst zu versendende erste Heft enthält die allgemeine Einleitung, die Grundzüge des deutschen 
Operationsplanes, die Instradirung und Aufstellung der beiderseitigen Streitkräfte. 
 Unter den Beilagen befinden sich die Ordres de bataille der sämmtlichen deutschen und der fran- 
zischen Armeen. 
Schema. 
heilung des großen 
Subskription 
auf das Werk „der Feldzug von 187071“, redigirt von der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des großen Generalstabes. 
  
Bezeichnung des bestellenden 
Truppentheils etc. Zahl der bestellten Exemplare. Bemerkungen. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Stiehle. v. Caprivi. 
No. 52. 3. A. I. b.