Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achter Jahrgang (8)

vor der Ausschiffung in das Führungsbuch die Qualifikation und 
Führung detaillirt einzutragen und vom Kommandanten der Ver- 
merk zu machen, ob er den Betreffenden für den späteren Eintritt 
in das Reserve= resp. Seewehr-Offizierkorps geeignet crachtet 
oder nicht. 
Vor Ablauf des Dienstjahres wird den zu Ober-Matrosen 
Ernaunten durch den Abtheilungsführer und die Offiziere der 
Abtheilung ein Dienstzcugniß unter besonderer Berücksichtigung des 
oben genannten Attestes ausgefertigt. Diejenigen, welche ein 
gutes Zengniß erhalten, können von dem Kommandeur der Ma- 
trosen-Division zur Ablegung einer thecretisch-praktischen Prüfung 
kommandirt werden. 
Die in der Prüfung Bestandenen werden, unter Ernennung 
zum Beetsmanns-Maat, mit einem durch den Kommandeur der 
Matresen-Division ausgestellten und durch den Chef der betreffen- 
den Marinc-Station zu bestätigenden Qualifikatiens-Attest zum 
Unterlientenant zur See der Reserve entlassen. 
Die Dienstzeugnisse bleiben bei der Matrosen-Division in den 
Personalakten der Betreffenden, während das Qnalifikations-Attest 
dem Reserve-Offizier-Aspiranten bei der Entlassung auszuhändigen ist. 
5. 4. 
Dienstleistung der Reserve-Offizier-Aspiranten. 
Die mit dem Onalifikations-Attest zum Reserve-Offizier 
versehenen Beotsmanns-Maaten der Neserve können, nach Zurück- 
legung einer 4jährigen Fahrzeit, im Monat Februar jeden Jahres 
bei ihrer Matrosen = Divisien ihre Einberufung zu einer acht- 
wöchentlichen Dienstleistung unter Beifügung ihres Lebenslaufes 
nachsuchen. 
Diese Dienstleistung kann auch im Anschluß an die vollen- 
dete Dienstzeit als einjährig Freiwilliger (im Falle die Entlassung 
aus dem aktiven Dienst im Frühjahr edver Sommer stattfindet 
und die Bedingung der Fahrzeit erfüllt ist) erfolgen. Sofern 
die persönlichen Verhältnisse des Offizier-Aspiranten, über welche 
sich der Kemmandeur der betreffenden Matrosen-Dioision genaue 
Auskunft zu verschaffen hat, die Beförderung zum Reserve-Offizier 
angängig und erwünscht erscheinen lassen, laun der Chef der 
Admiralität auf den unter Beiflgung der Personalpapiere und 
des Lebenslaufes zum 20. März jeden Jahres zu stellenden Antrag 
der Matrosen= Divisien die Einbernfung resp. weitere Dienst- 
leistung des Angemeldeten verfügen.