vor der Ausschiffung in das Führungsbuch die Qualifikation und
Führung detaillirt einzutragen und vom Kommandanten der Ver-
merk zu machen, ob er den Betreffenden für den späteren Eintritt
in das Reserve= resp. Seewehr-Offizierkorps geeignet crachtet
oder nicht.
Vor Ablauf des Dienstjahres wird den zu Ober-Matrosen
Ernaunten durch den Abtheilungsführer und die Offiziere der
Abtheilung ein Dienstzcugniß unter besonderer Berücksichtigung des
oben genannten Attestes ausgefertigt. Diejenigen, welche ein
gutes Zengniß erhalten, können von dem Kommandeur der Ma-
trosen-Division zur Ablegung einer thecretisch-praktischen Prüfung
kommandirt werden.
Die in der Prüfung Bestandenen werden, unter Ernennung
zum Beetsmanns-Maat, mit einem durch den Kommandeur der
Matresen-Division ausgestellten und durch den Chef der betreffen-
den Marinc-Station zu bestätigenden Qualifikatiens-Attest zum
Unterlientenant zur See der Reserve entlassen.
Die Dienstzeugnisse bleiben bei der Matrosen-Division in den
Personalakten der Betreffenden, während das Qnalifikations-Attest
dem Reserve-Offizier-Aspiranten bei der Entlassung auszuhändigen ist.
5. 4.
Dienstleistung der Reserve-Offizier-Aspiranten.
Die mit dem Onalifikations-Attest zum Reserve-Offizier
versehenen Beotsmanns-Maaten der Neserve können, nach Zurück-
legung einer 4jährigen Fahrzeit, im Monat Februar jeden Jahres
bei ihrer Matrosen = Divisien ihre Einberufung zu einer acht-
wöchentlichen Dienstleistung unter Beifügung ihres Lebenslaufes
nachsuchen.
Diese Dienstleistung kann auch im Anschluß an die vollen-
dete Dienstzeit als einjährig Freiwilliger (im Falle die Entlassung
aus dem aktiven Dienst im Frühjahr edver Sommer stattfindet
und die Bedingung der Fahrzeit erfüllt ist) erfolgen. Sofern
die persönlichen Verhältnisse des Offizier-Aspiranten, über welche
sich der Kemmandeur der betreffenden Matrosen-Dioision genaue
Auskunft zu verschaffen hat, die Beförderung zum Reserve-Offizier
angängig und erwünscht erscheinen lassen, laun der Chef der
Admiralität auf den unter Beiflgung der Personalpapiere und
des Lebenslaufes zum 20. März jeden Jahres zu stellenden Antrag
der Matrosen= Divisien die Einbernfung resp. weitere Dienst-
leistung des Angemeldeten verfügen.