Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Nr. 201. 
Gevrung der Umzugskosten an die Behufs ihrer Ausbildung zu den Militair-Unterrichts und Bil- 
dungs--Anstalten kommandirten Offiziere. 
Berlin, den 13. August 1875. 
Oen Behufs ihrer Ausbildung zu den Militair-Unterrichts= und Bildungs-Anstalten kommandirten Offizie- 
ren sind von jetzt ab für den Umzug mit Familie nach dem Kommando-Orte, resp. von dort nach der Gar- 
nison nach Beendigung des Kommandos, die reglementsmäßigen Umzugskosten zu gewähren, sofern dieses 
Kommando hinsichtlich seiner Dauer einer Versetzung gleich zu achten ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 895. 6. 75. M. O. D. 3. 
  
Nr. 202. 
Nachtrag 4 den Instruktionen, 
a. betreffend das Infanterie-Gewehr M/71. 2c., 
b. betreffend die Jäger-Büchse M/71. 2c. und 
c. Im Unterricht in der Kenntniß und Behandlung des aptirten Chassepot-Kar abiners 
71. 
  
  
  
  
Berlin, den 27. Juli 1875. 
ad b. Seite 76 Zeile 18 von oben und 
ad c. Seite 66 Zeile 14 von oben 
ist das Wort „und“ zu streichen und an dessen Stelle einzuschalten: 
„demnächst die Hülse 24 Stunden in Wasser zu legen, um den Zündsatz möglichst 
uschähh zu machen, und endlich. 
egs Ministerium; 1 Allgemeines ee-Departement. 
V 
v. Caprivi. Lirsc. 
Ad a. Seite 76 vP6 17 von oben, 
No. 486. 7. 75. Art. I. 
  
Nr. 203. 
Aufbewahrung von Kirchengeräth. 
Berlin, den 29. Juli 1875. 
Die zum Feldgebrauch bestimmten Kirchengeräthe für solche Feldgeistliche, welche nicht schon im Frieden die 
Stelle eines Mslitairgeislihen bekleiden, sind für die Folge bei dem Train-Depot des betreffenden Armec- 
Korps aufzubewahren. Z„ Z 
Kiegs-Miusfterium, Allgemeines-Kriegs-Departement. 
v. Caprivi. Blume. 
No. 380. 7. A. 2. 
  
Nr. 204. 
Nachweisung der im II. Quartal 1875 vorgekommenen Beränderungen im Bestande der Kaiserlich 
Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen. 
Berlin, den 5. August 1875. 
Die während des II. Quartals 1875 im Bestande der Kaiserlich Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen vor- 
gekommenen Veränderungen werden im Nachstehenden zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
	        
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