Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunter Jahrgang (9)

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Nr. . 
Gewährung der Umzugskosten an die Behufs ihrer Ausbildung. zu den Militalr-Unterrichts und Bil- 
dungs-Anstalten kommandirten Offiziere. 
Verlin, den 13. August 1875. 
Den Behufs ihrer Ausbildung zu den Militair-Unterrichts= und Bildungs-Anstalten kommandirten Offizie= 
ren sind von jezt ab für den Umzug mit Familie nach dem Kommande-Orte, resp. von dert nach der Gar- 
nison nach Beendigung des Kommandos, die reglementsmäßigen Umzugskesten zu gewähren, sofern dieses 
Kemmando hinsichtlich seiner Dauer ciner Versetzung gleich zu achten ist. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 895. 6. 75. M. O. D. 3. 
Nachtrag zꝛ den Instruktionen, 
a. betreffend das Infantcrie. Gewehr M/71. 2c., 
b. betreffend die Jäger-Büchse M/71. r2c. und 
. zum Unterricht in der Kenntniß und Behandlung des aptirten Chassepot-Karabiners 
1,71. 
Berlin, den 27. Juli 1875. 
Ad a. Seite 76 Zeile 17 von oben, " 
ad b. Seite 76 Zeile 18 von oben und 
ad c. Seite 66 Zeile 14 von oben 
ist das Wort „und“ zu streichen und an dessen Stelle cinzuschalten: 
„demnächst die Hülse 24 Stunden in Wasser zu legen, um den Zündsatz möglichst 
unschädlich zu machen, und endlich“. 
Kiegs-Ministerium ; a Allgemeines Wiege · Departement. 
J. V. 
v. Caprivi. Kirsch. 
No. 486. 7. 75. Art. I. 6 
Nr. 203. 
Aufbewahrung von Kirchengeräth. 
Berlin, den 29. Juli 1875. 
Die zum Feldgebrauch bestimmten Kirchengeräthe für solche Felrgeistliche, welche nicht schen im Frieden die 
Stelle eines Militairgeistlichen bekleiden, sind für die Folge bei dem Train-Depot des betreffenden Armee- 
Korps aufzubewahren. · »« 
Wegs-Mmtstenuån; Allgemeines-Kriegs-Departement. 
A. 
v. Caprivi. Blume. 
No. 380. 7. A. 2. 
Nr. 204. 
Nachweisung der im II. Quartal 1875 dorgekommenen Beränderungen im Bestande der Kaiserlich 
Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen. 
Berlin, den 5. August 1875. 
ie während des II. Quartals 1875 im Beslande der Kaiserlich Deutschen Reichs-Telegraphen-Stationen vor- 
D Quartals 1875 im Besi Kaiserlich Deutschen Neichs-Telegraphen-Stati 
gekommenen Veränderungen werden im Nachstehenden zur allgemeinen Kenntniß gebracht.