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Nr. 178.
Pferde-Entschädigungsgelder der Lieutenants in Adjutantenstellen.
Berlin, den 30. Juni 1878.
Nachdem in dem Erlasse vom 24. April d. Is. (A.-V.-Bl. S. 105/106) ein anderweites Verfahren hin-
t der Zahlung und Liquidirung der Pferde-Entschädigungsgelder der Lieutenants in Adjutantenstellen
sstersett worden ist, sind dem Passus 2 a. jenes Erlasses aunhorcchen, die seiner Zeit aus dem Offizier-Unter-
st — — vorschußweise gezahlten und bisber unverrechnet gebliebenen Pferde-Entschädigungsgelver
(efr. Nr. 3 der Verfügung vom 5. Januar 1875 A.-V.-Bl. S. 17/18) diesem Fonds aus den bereitesten
Kassenbeständen der betreffenden Truppentheile wieder zuzuführen und demnächst im Vorschuß-Konto bis nach
erfolgter Tilgung — efr. ad 5 des Eingangs gedachten Erlasses — nachzuweisen.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 298. 6. 78. M. O. D. 3. v. Hartrott. Dresow.
Nr. 179.
Anweisung der Kosten für den Eisenbahntransport der Pferde rationsberechtigter Offiziere bei Ber-
setzungen in einen anderen Korpsbereich.
Berlin, den 6. Juli 1878.
Inm Anschluß an die Verfügung vom 4. Mai 1870 (Armee-Verordnungs-Blatt S. 67 pro 1870) wird
hierdurch bestimmt, daß bei ersttzungen rationsberechtigter Offiziere in einen anderen Korpsbereich die nach
Maßgabe der bestehenden Bestimmungen auf den Militärfonds zu übernehmenden Kosten des Eisenbahn-
transports der Pferde stets von derjenigen Intendantur anzuweisen sind, in deren Bereich die Versetzung
stattgefunden hat, abgesehen davon, ob die Pferdewärter vielleicht dem früheren Truppentheil r2c. angehören
und wieder dahin zurückkehren. Dementsprechend ist daher auch diese Intendantur in den Requisitionsscheinen
als die die Kosten anweisende Behörde anzugeben.
Kriegs-Minifterium Militär-Oekonomie-Departement.
No. 758. 6. 78. M. O. D. 3. Sandkuhl. Dresow.
Nr. 180.
Feststellung der Bau-Rebisionsprotokolle durch den Intendantur= und Baurath.
Berlin, den 11. Juli 1878.
Die durch das Armee-Verordnungs-Blatt Seite 189 pro 1877 publizirte Verfügung vom 4. Oktober 1877
— Feststellung der Baukostenanschläge durch den Intendantur= und Baurath findet au die Bau--Revisions-
protokolle über die zur Ausführung gelangten Bauten bezw. Reparaturen gleiche Anwendung, was im
Einvernehmen mit den übrigen betheiligten Ressorts des Kriegs-Ministeriums zur Behebung hervorgetretener
Zweifel hierdurch bestimmt wird.
Diese Bestimmung modifizirt auch S. 7 — d — der Dienst-Instruktion für die Intendantur= und
Bauräthe vom 12. Januar 1876 hinsichtlich der Bau-Revisionsprotokolle.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Sandkuhl.
No. 139. 6. M. O. D. 4.
Druckfehler-Berichtigung
47 v. Bl
u S. 1 . Bl.
Der extraordinäre Verpflegungs-Zuschuß für den Garnisonort Bernstadt im 3. Quartal 1878 beträgt
nicht 8.J sondern 10 .J.