Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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zilgen der Venlo-Hamburger Bahn in Hamburg ankemmen und auf der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn, 
rer Berlin-Hamburger oder der Hamburg-Lübecker Bahn weiter gehen sollen, die Ueberführung nach dem 
betressenden Bahnhe##e der Nachbarbahn verlangt wird, ohne daß in den NRegquisitionsscheinen ausgedrückt ist, 
ob überhaupt refp. in welcher Weise die Ueberführung ven Seiten der Bahnverwaltung bewirkt werden soll. 
Zwischen den Bahnhöfen der genannten Bahnen in Hamburg bestehen keine regelmäßigen Ver- 
bindungen, so daß, wenn sofortige Ueberführung des Transporis nach Ankunft in Hamburg behufs Erreichung 
des zunächst anschließenden Personenzuges der Nachbarbahn verlangt wird, vieselbe millelst besonderer Lolo- 
motive als Extrazug bewirkt werden muß, für welche Leistung besondere Gebühren berechnet werden. 
Indem die gedachte Direltien die Erklärung abgegeben hat, daß größere Transporte, welche auf der 
Venlo-Hamburger Bahn und der Hamburg-Allenaer VDerbindungsbahn in Hamburg per Extrazug ankommen 
und weitergehen, kostenfrei von einer Bahn zur andern übergeführt werden sollen, hat sich dieselbe zugleich er- 
boten, diese Ueberführung auch für kleinere Militärtransporte, welche ven der einen auf die andere Bahn 
ohne Umladung übergehen sollen, kostenfrei zu bewirken, wenn dieselbe nicht sofort per Extrazug, sondern mit 
einem Güterübergabe-Zuge erfolgen kann. 
Zur Vermeidung von Weiterungen bedarf es daher in allen denjenigen Fällen, in welchen der 
Transport für Nechnung der Militär-Verwaltung erfolgt, in den bezüglichen Regquisitionsscheinen einer 
speziellen Angabe dahin, daß die Ucberführung per Güterübergabe-Zug stattzusinden hat. « 
DichstclluagcincsExttaxngcözurllebetfiihtnngderMilliänTtanSportcvonciucmBahnthk 
znmandcrcnist,infowcitdadukchbefondcreKoslcnentstehen,nichtslatthast. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrokt. Kühne. 
No. 616. 2. 70. M. O. D. 3. 
Nr. 107. 
Berichtigung der Loosnummer= 2c. Tabelle für 1878. 
Berlin, den 10. April 1879. 
Die höchste Lorsnummer für 1878 ist im Aushebungs= Bezirk Schandau nicht 233, sondern 223, und die 
Abschlußnummer für 1878 beträgt im Aushebungs-Bezirk Gotha 223 statt 423. 
Die auf Grund des §. 57,) letzten Absatz der Ersatz-Orv#uung diesseits zusammengestellic und ver- 
össentlichte tabellarische Uebersicht ist hiernach zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
Sittich. 
v. Boigts-Rhetz. v. Wi 
No. 157. 1. 70. A. I. 
Nr. 108. 
Ergäuzung der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. 
Berlin, den 12. April 1879. 
Dem §. 55 der vorbezeichneten Vorschrift ist am Schluß hinzuzusetzen: ————— 
„Auch kann gelegentlich der qu. Revision eine Unterweisung der Unterofsizicrc, Offizier-Afiranten 
und einjährig Freiwilligen durch den Büchsenmacher im Auseinandernehmen, Reinigen und 
Zusammensetzen der Wassen stattsinden.“ 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
J. V. 
v. Voigts-Rhetz. v. Sichart. 
No. 807. 3. Art. 1.
	        
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