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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
16. Jahrgang. terlin, den 7. Juni 1882. Nr. 12.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.¾. 504. Abonnirt kann werden: Escherhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
BSei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 6 nach der Anzahl
er Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
—— eine Preisermäßigung festgesetzt it. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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ch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 112.
Verordnung, betreffend die Form der Marschrouten für Kriegsverhältnisse. Vom 18. April 1882.
Wir W Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen zur
AusfÜhrung des Gesetzes über die Kricgsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) im Namen
des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:
Die Ausstellung der Marschrouten hat vom Tage der Mobilmachung ab bis zum Wiedereintritt
des Friedenszustandes nach Maßgabe des anliegenden Formulars einer „Marschroute für Kriegsverhältnisse“
u geschehen.
zu gelch Urkundlich unter Unserer Achsteigenhindigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
882.
Gegeben Berlin, den 18. April
(L. 8S.) Wilhelm.
v. Boetticher.
Marschronte für Kriegsverhältnisse.
(Zabl)
Generale, T) (Angabe der Truppentheile, welchen die Marschirenden
Stabsoffiziere, angehören und ob dieselben auf dem Marsche das
Hauptleute, Rittmeister, Lieutenants Quartier mit oder ohne Verpflegung zu empfangen
und Feldwebel-Lieutenants, haben.
Aerzte im Osffiziersrang,
Feldwebel. Wachtmeiser-
: Portepeefähnriche, — Feldwebel, Vie. Wachtmeister und Unterärzte,
Zahlmeister-Aspiranten
Unteroffiziere,
Spielleute, "6
Gemeine,
*) Gehören die Marschirenden der Marine an, so sind die hier vorgedruckten Heereschargen einzuklammern
und dahinter die betressenden Marinechargen anzugeben.