Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

— 126 — 
  
Bahustrecke 
Bezeichnung und 
Bahu-Verwallung Nummer des Anfangs-Station Ankunfts-Station Bemerkungen. 
Zuges und und 
Abgangszeit Ankunftszeit 
  
N—WJJNWNm—.—m.[— 
Verlin- 122 A. ausnahmsweise, jedoch nicht 
45|Strasburg i. U. Stettin 40 M) iber 10 Mann. Zug 72 darf 
*** Anur für solche Transporte be- 
72 Stargard i. P. - 323 A. nutzt werden, welche von Stettin 
253 A. an demselben Tage über Stras- 
burg i. U. hinausgehen, bis 
40 Mann. 
9 73Berlin —1. - 728 A. 
- 74 Stettin 820 V. Berlin 1110 V. 
  
  
d. Königl. Direktion Schuellzug. 151Stargard i. P. Danzig hoh. Th. 
Bromberg. 1214 A. 32 . bis 50 Mann 
152 Danzig Hoh. Th. Stargardi. P.2#,T. *“5) « 
6. für einzelne Militär-Personen, 
e. Königl. Direktion Schuellzug 151 Emden 520 V. Soest 1151 V.sowie für Kommandos bis zu 
Köln. (rechtsrh.)13952Seoest 57 N.Emden IINN/3Mann nestden Offnieren 
  
  
— soweit Platz vorhanden ist. 
5½ V.Herbesthal 711 V. 
k. Königl. DirektionSchnellzug 1| Köln 
291| Coblenz 1122 V.Diedenhofen 330 A. 
Köln. (linkorh.) bis 20 Mann. 
  
  
  
  
- 292 Diedenhefen Coblenz 452 A. 
1261 A. 
- 290 Diedenhofen 66 . 105 V., is 50 v 
zuigl. DirelieulSchuel 293 Sittem r Dier N. 127 ) bis 50 Mamn. 
K. Königl. Direktion Schuecllzug 32issa 57 B. Stargard 24 A. „ „„ 
der Oberschlesisch: 31|Stargard 118 V. aseh 5—N. bis 120 Mann. 
Eisenbahn. 
8) Rechte Oder-Ufer- Militär-Personen und Militär-Transporte bis zu 50 Mann. Einberufene und 
Bahn. zur Entlassung kommende Reserven und Landwehrmannschaften bis 450 Mann. 
9) Königlich Sihchsische 1) Einzeln reisende Offiziere, welche mit Requisitionsschein versehen sind, können 
Staatsbahnen. in der 2. Klasse der Eil= und Kurierzüge befördert werden, wenn sie auf die 
betreffende Strecke ein Personenzugbillet 4. Klasse, auf Strecken, auf welchen 
es solche nicht giebt ein Personenkilhe 3. Klasse lösen. Lautet der Requisitions. 
schein ausdrülcklich auf Eil, oder Kurier-Züge, so bedarf es einer Nachlösung nicht. 
2) Einzeln reisende Militär-Personen, welche nicht Offiziersrang haben, werden 
mit Eil= oder Kurier-Zügen nur dann befördert, wenn diese Beförderung im 
Requisitionsscheine ausdrücklich verlangt wird. Nachlösung eines Billets 
findet solchenfalls nicht statt. 
10) Kaiserl. Rcichsbabnen Sollte ausnahmsweisc die Beförderung mit cinem Schnellinge erforderlich sein, 
in Elsah-Lothringen.] so ist die Bahnverwaltung nicht abgeneigt, eine solche in sedem einzelnen Falle auf 
speriellen Antrag der Militär-Behörde in Erwägung zu ziehen. 
  
 
	        
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