zu den Reseroctheilen,
—HLNNNRD
dem
2) Jedem
Gemeinen
3) Ferner ist
Zubehör.
, sowie den zur Stamm-Kompagnie lemmandirten
ein kleiner
und Versuchs-Abtheilung Kommandirten zur Instand-
haltung der eitwas blaues und graues Tuch, sewie etwas Drillich und
Futterleinwand als mitzusenden. "
4) Die Truppentheile u achten, daß die zur Militär-Schießschule Kommandirten mit
vollkommen guter Fußbelleidung versehen find.
)Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des belressenden Kemmandirten
versehen sein.
en
VI. Uebersendung der Bekleidungs= und Ausrüstungs. Gegenstände.
Der Marsch der Mannschaften zur Militär-Schießschule erfolgt im Dienst. (dem 3.) Auzuge, sowic
mit vollständiger Ausrüstung und Bewassnung.
Die übrigen Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände werden regimenterweise in einem Pack
gefäße verpackt, nachdem die Sachen für jeden einzelnen Mann in sich verschnürt urd mit einem Zeitel
versehen sind, auf welchem der Name des Manncs, sowie die Angabe sich besindet, ob letzierer zur
Stamm-Kompagnie, Versuchs-Abtheilung orer zum Lehrkurfus bestimmt oder ob derselbe Bursche
eines bezw. welches kemmandirten Ofsiziers ist.
« DieAbfendnnghatioxeitigstattzufinden,vaßdicGegenständebeibetMilitähSchießichulc
spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen.
2) Die Frachtkosten werden von der Militär-Schießschule gezahlt und demmnächsi liqnidirt.
Privatsachen der Kommandirten dürfen nicht mit verpackt werden.
Die Packgefäße verbleiben bis zur Beendigung des Kommandes bei der Militär-Schießschule
und werden demnächst zur Rücksendung der Sachen benuftzt.
—
—
VII. Marsch-Angelegenheiten.
1) Die Unterofsijiere und Mannschaften haben für die Hiureise nach Spandau und behufs Rückkehr
zu ihren Truppentheilen von Spandau noch, den bez. Garnisonen — ausschließlich Berlin und
Potsdam — soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf Nequisitionsschein zu benutzen.
2) Die Reisekosten und Tagegelder für die kommandirten Offiziere und die Kosten für den Marsch der
kommandirten Unterofsijiere und Mannschaften von der Garnison bezw. dem Sammelpunkte bis
*) Die Gewehre müssen sich in einem vollständig reparaturfreien Zustande befinden und sind daher vor dem
Abgang der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen. (F. 36, Anmerkung zur Vorschrift für die
Instandhaltung der Wassen bei den Truppen.)