Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

  
   
  
    
zu den Reseroctheilen, 
—HLNNNRD 
dem 
2) Jedem 
Gemeinen 
3) Ferner ist 
Zubehör. 
, sowie den zur Stamm-Kompagnie lemmandirten 
  
   
   
   
  
ein kleiner 
und Versuchs-Abtheilung Kommandirten zur Instand- 
haltung der eitwas blaues und graues Tuch, sewie etwas Drillich und 
Futterleinwand als mitzusenden. " 
4) Die Truppentheile u achten, daß die zur Militär-Schießschule Kommandirten mit 
vollkommen guter Fußbelleidung versehen find. 
)Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des belressenden Kemmandirten 
versehen sein. 
  
en 
VI. Uebersendung der Bekleidungs= und Ausrüstungs. Gegenstände. 
Der Marsch der Mannschaften zur Militär-Schießschule erfolgt im Dienst. (dem 3.) Auzuge, sowic 
mit vollständiger Ausrüstung und Bewassnung. 
Die übrigen Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände werden regimenterweise in einem Pack 
gefäße verpackt, nachdem die Sachen für jeden einzelnen Mann in sich verschnürt urd mit einem Zeitel 
versehen sind, auf welchem der Name des Manncs, sowie die Angabe sich besindet, ob letzierer zur 
Stamm-Kompagnie, Versuchs-Abtheilung orer zum Lehrkurfus bestimmt oder ob derselbe Bursche 
eines bezw. welches kemmandirten Ofsiziers ist. 
« DieAbfendnnghatioxeitigstattzufinden,vaßdicGegenständebeibetMilitähSchießichulc 
spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eingehen. 
2) Die Frachtkosten werden von der Militär-Schießschule gezahlt und demmnächsi liqnidirt. 
Privatsachen der Kommandirten dürfen nicht mit verpackt werden. 
Die Packgefäße verbleiben bis zur Beendigung des Kommandes bei der Militär-Schießschule 
und werden demnächst zur Rücksendung der Sachen benuftzt. 
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VII. Marsch-Angelegenheiten. 
1) Die Unterofsijiere und Mannschaften haben für die Hiureise nach Spandau und behufs Rückkehr 
zu ihren Truppentheilen von Spandau noch, den bez. Garnisonen — ausschließlich Berlin und 
Potsdam — soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf Nequisitionsschein zu benutzen. 
2) Die Reisekosten und Tagegelder für die kommandirten Offiziere und die Kosten für den Marsch der 
kommandirten Unterofsijiere und Mannschaften von der Garnison bezw. dem Sammelpunkte bis 
*) Die Gewehre müssen sich in einem vollständig reparaturfreien Zustande befinden und sind daher vor dem 
Abgang der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen. (F. 36, Anmerkung zur Vorschrift für die 
Instandhaltung der Wassen bei den Truppen.)
	        
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