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Demnach gilt für die qu. Urlaubsreisen dasselbe, was in den beiden ersten Sätzen des Erlasses vom
24. Juli 1882 A.-V.-Bl. S. 166 hinsichtlich der Dienstreisen nach bezw. von Berlin gesagt ist.
Kriegs-Ministerium; Milikär-OekonomieDepartemenl.
. B
No. 105/9. M. O. D. 3. v. Hartrott. Genz.
Nr. 173.
Aufnahme der Aspiranten in die Militär-Roßarztschule als Eleven.
Berlin, den 19. September 1882.
Mit Bezug auf den Schlußpassus des §. 14 der Bestimmungen über das Militär-Veterinär-Wesen vom
15. Januar 1874, wonach die Aufnahme der Aspiranten in die Militär-Noßargtschule als Eleven in der
Regel mit dem 16. Oktober erfolgt, wird bestimmt, daß die Aspiranten bis auf Weiteres in der Regel schon
in der ersten vollen Woche des Monats Oktober einberufen werden, da das Wintersemester bei der Königlichen
Thierarzueischule zu Berlin zu dieser Zeit beginnt. Mit dem Tage der Einberufung — in diesem Jahre
am 4. Oktober — scheiden die Eleven aus dem Etat ihrer Truppentheile aus.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V.
Ziegler. v. Kottwitz.
No. 263 9. A. 2. —
Nr. 174.
Liquidirung und Verrechnung der Reise= 2c. und Umzugskosten für die zur Landesaufnahme kommandirten
Unteroffiziere.
Berlin, den 19. September 1882.
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Im Verfolg der Erlasse vom 20. April 1878 A.-V.-Bl. S. 108 und 24. März 1881 A.-V.-Bl. S. 78 wird
bemerkt, daß die durch die Kommandirung ven Unteroffizieren zur Landesaufnahme entstehenden Reise-
2c. und Umzugskosten bei dem Chef der Landesaufnahme zu liquidiren sind (für die Zeit vom 1. April d. Is.
ab event. nachträglich), da dieselben von dem Landesvermessungs-Fonds (Etatskapitel 22) getragen werden.
Kriegs-Ministerium; Militär. Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Wimmel.
No. 265/8. M. O. D. 3. —
Nr. 175.
Nachträge zu den Feldgeräths-Etats der Fuß-Artillerie.
Berlin, den 21. September 1882.
Es sind Nachträge zu den vorerwähnten Etats erschienen, welche den Königlichen General-Kommandos in
der erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden Kommando-Behörden resp. von hieraus per
Couvert zugehen werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Müller.
No. 207/8. Ar.. 1.
Nr. 176.
Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro 4. Quartal 1882.
Berlin, den 25. September 1882.
Die pro 4. Quartal 1882 bewilligten extraordinären Verpflegungs-Zuschülsse, einschließlich des Zuschusses
zur Beschaffung einer Frühstücks-Portion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen: