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Armee-Verordnunge-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
16. Jahrgang. gerlin, den 11. GOktober 1882. Nr. 18.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4.90
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 177.
Garnison-Baudistrikte im Bereich des 8. Armec-Korps.
— . Berlin, den 26. September 1882.
In Abänderung der durch das Armee-Verordnungs-Blatt S. 130 u. ff. pro 1879 publizirten Uebersicht der
Revisionsbezirke und Baudistrikte im Garnison-Bauwesen wird bestimmt, daß vom 1. April 1883 ab Bonn
vom Garnison-Baudistrikt Cöln abgezweigt und dem Distrikt Coblenz zugewiesen wird.
Vom 1. Januar 1883 ab übernimmt der Garnison-Baubeamte in Cöln die Garnison-Baugeschäfte
zu Aachen, welche bis dahin der Lokal-Baubeamte der Preußischen allgemeinen Bauverwaltung führt.
Kriegs-Ministerium.
J. V.
No. 504. 8. 82. B. A. v. Hartmann.
Nr. 178.
Dislokation des Füsilier-Bataillons Königs Grenadier-Regiments (2. Westpreußischen) Nr. 7.
Berlin, den 2. Oktober 1882.
Mit Bezug auf die diesseitige Publikation vom 4. März 1872 (Seite 82 des A.-V.-Bl. pro 1872) wird
hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß das Füsilier-Bataillon Königs Grenadier-Negiments
2. Westpreußischen) Nr. 7 am 13. v. Mts., nach Schluß der diesjährigen Herbstübungen des V. Armee-
orps, von Löwenberg nach Liegnitz verlegt worden ist.
Kriegs-Ministerium.
No. 866/9. A. 1. v. Kameke.
Nr. 179.
Grundsätze für die Besetzung der Subaltern, und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden
mit Militäranwärtern.
Berlin, den 29. September 1882.
Die von den verbündeten Regierungen angenommenen, zum 1. Oktober d. Jin Kraft tretenden „Grundsätze
für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern“ nebst den für den Umfang der Preußischen Monarchie geltenden besonderen Bestimmungen sind
durch Druck vervielfältigt und werden den Königlichen General- Kommandos 2c. in der Seite 12 Nr. 17 des
Druckvorschriften-Etats vorgeschriebenen Anzahl Exemplare zugehen. Die zu den Preußischen Bestimmungen
gehörigen Anlagen J., K. und L. werden später ausgegeben werden.