— 187 —
Kenntiiß Shrach. daß nach Mittheilung des Reichs-Eisenbahn-Amts fortan
ahn-Direktionsbezirks Frankfurt a M und solchen der
lu di Abfertigung von Militär-Transport
der Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisenbahn-. gelllchaft und solchen der
2
Franz
sowie der Eisenbahndirektionsbezirke
und
von Militärpersonen und deren Reisegepäck
auf Grund eines
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J. B
No. 469. 9. 82. M. O. D. 3. v. Hartrott. Wimmel.
Nr. 183.
Instandsetzung der im eigenen Verwahrsam der Truppen befindlichen Augmentationswaffen, welche zu den
Uebungen der Ersatz-Reservisten benutzt wordet sind. fen, welche z
Berlin, den 3. Oltober 1882.
Unter Bezugnahme auf Passus 9 des Erlasses vom 2. März 1882 Nr. 462. 1 A. 1. (A.-V.-Bl. 1882, S. 45)
wird hiermit bestimmt, daß die Instandsetzung der zu den Uebungen der Ersatz-Reservisten benutzten Waffen,
insoweit dieselben aus den im eigenen Verwahrsam der Truppen besindtichen Augmentations-Beständen ent-
nommen sind, durch die betreffenden Truppen-Büchsenmacher zu erfolgen hat.
Die Truppen können in diesem Falle das im Passus 12 des Erlasses vom 9. Dezember 1880
Nr. 709. 10. 80. A. 1. (A.-V.-Bl. 1880, S. 241) bezw. Beilage 2 des Geldverpflegungs-Reglements fest-
gesetzte Wasfen-Reparatur-Geld, und zwar
A. bei einer zehnwöchigen Uebung:
1) pro Ersatz-Reservisten der Infanterie und Zuß · Artilerie . 494A
2) desgl. der Jigerk . ............67-
ei einer vierwöchigen lebung:
1) pro“ Essat-Reservisten d der b und 3Juaß-Mrlillerie 227J
2) desgl. der Jäger . 35
liquidiren.
Den Büchsenmachern der betreffenden Bataillone sind für die mit der Instandhaltung bezw. Wieder-
instandsetzung der im Gebrauch gewesenen Valsen verbundenen baaren Auslagen einmalige Pauschsummen
ad a. 1. von .
-S..- 25,5 v
- b. 1.= 6
- b. 2. - 68,5
zu gewähren.
Die Königlichen General, Kommandos theilen zum 1. Januar jedes Jahres dem unterzeichneten
Departement mit, wie viel Ersatz-Reservisten bei den in Rede stehenden Bataillonen zu einer zehnwöchigen
und zu einer vierwöchigen Uebung einbeordert gewesen sind.
Kriegs- Minssterium Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V
No. 805. 9. Art. 1. v. Wittich. Miller.