— 219
Fürstenthum Lippe: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Detmold;
Freie und Hansestadt Lübeck: die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte zu Lübeck;
Freie Hansestadt Bremen: der Amtsanwalt bei dem Amtsgerichte Bremen;
Freie und Hansestadt Hamburg: die Staatsanwaltschaft bei dem Lanrgerichte zu Hamburg;
Elsaß-Lothringen: die Gerichtsschreibereien der Landgerichte.
Berlin, den 20. Dezember 1882.
Vorstehende Nachweisung wird in Verfolg der Nr. 3 der diesseitigen Ausführungsbestimmungen vom
31. Juli d. J. (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 166) als nunmehr maßgebend, hierdurch zur Kenntiniß der
Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
Nr. 220.
Druckfehler-Berichtigung in der Instruktion zum Reit-Unterricht für die Kavallerie vom 31. August 1882.
Berlin, den 29. November 1882.
1) Im I. Theil, Seite 66, Zeile 6 von oben, muß es heißen: Tafel IX statt VII.
2) Um vie Zahlen auf der Tafel I des I. Theils mit denjenigen auf der Seite 25 desselben Theils in
Uebereinstimmung zu bringen, ist an beiden Stellen die Zahl 10 zu streichen und auf der Seite 25 vor
odie Kinnkettengrube“ 11 zu setzen und dann weiter zu numeriren bis 53.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. v. Wittich.
Nr. 221.
Eröffnung einer neuen Eisenbahn.
Berlin, den 12. Dezember 1880.
Die Eisenbahnstrecke Güstrow—HPlau (Mecklenburg) ist am 5. d. M. dem Betriebe Übergeben worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
Nr. 222.
Abänderungen und Druckfehler-Berichtigungen für die Geschäfts-Ordnung der Festungs-BauKassen
vom 11. März 1880.
Berlin, den 14. Dezember 1882.
1) S. 17. §S. 7. Anm. . Z. 4 v. h. Statt „gewonnener alter" muß es heihen: „gewonnenen
alten“
2) S. 24. §. 28. Anm. *#X vorletzte Zeile. Die Worte: „in Folge der Gras= 2c. Nutzung“ sind
zu streichen.
3) S. 32. §. 46. Z. 1 v. v. Hier sind die Worfe: „im Betrage von 300 „K. und mehr“ zu streichen
und hinter dem Worte „wird“ Z. 5 v. v. ist hinzuzufügen: „sobald entweder der Einzelbetrag oder
die Gesammtsumme der Einzelbeträge die Höhe von 300 „X erreicht. Anvernfalls ist die Abholung
vom Rendanten 2c. allein zu bewirken.“ #
4) S. 36. §. 53. Am Schlusse ist hinzuzufügen: „Zur Kostenersparung sind soweit als angängig
Formulare von ½ Bogen Umfang zu verwenden.“
5) S. 119. Z.
5 v. u. Zwischen „Betrag" und „habe“ ist dem §. 81 gemäß einzuschalten: „(in
Worten ausgedrückt)“.
6) S. 196. Statt: „D., Reichsfestungsbaufonds“ ist „A. I. Reichsfestungsbaufonds" zu setzen.