Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

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Nr. 12. 
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. 
Berlin, den 18. Januar 1882. 
Uhter Bezugnahme auf §. 2, 1 der Rekrutirungs-Orduung setzt das Kriegs-Ministerium hierdurch fest, daß 
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungsgeschäften in den Bezirken, bezw. Preußischen 
Gebietstheilen der 1., G., 11., 13., 19., 22., 25., 32., 36., 37., 42. und 61. Infanterie-Brigade beizuwohnen haben. 
Die Reisepläne sind seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen Gencral-Kommande 
des Garde-Korps vorzulegen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kamekc. 
No. 481. 1. 82. A. 1. 
Nr. 13. 
Anweisung gestundeter Militär-Fahrgelder. 
Berlin, den 3. Januar 1882. 
Des Departement siehl sich veranlaßt, die Bestimmung vem 6. Juli 1878 (Armec-Verordnungs-Blal#l 
Seite 154), betressend die Anweisung der Kosten für den Eisenbahntransport der Pferde rationsberechligter 
Offizicre bei Versetzungen in cinen anderen Korpsbereich, behufs genauer Beachtung in Erinnerung zu bringen. 
Zugleich wird bemerkt, daß wenn in einzelnen Requisitionsscheinen irrthümlicherweise nicht die 
zuständige Intendantur als anweisende Behörde bezeichnet sein sollte, dennoch das Fahrgelo von derjenigen 
Intendantur, bei welcher dasselbe zur Liquidation gekommen, anzuweisen und der erkessenden Intendantur 
nur Kontrolnotiz zu übersenden ist. 
Eine Ausscheidung der zum Ressort anderer Intendanturen gehörigen Beläge kann gegenüber den 
an die Intendanturen gerichteten Erlassen vom 9. Jannar 1873 bezw. 12. April 1881 (818/11. und 188/4. 
M. O. D. 3) für zulässig nicht erachtet werden, da durch ein derarliges Verfahren nicht nur das Liquidations- 
beschäft erschwert, sondern auch die angestrebte schleunige Absindung der Eisenbahn= Verwaltungen in Frage 
gestellt wird. 
Kriegs-Ministerium: Militär-Oekonomie-Departement. 
v. 
Hartrott. Kühne. 
No. 516. 11. M. O. D. 3. 
Nr. 14. 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
Berlin, den 7. Jannar 1882. 
Die seit dem 1. Juli 1881 auf der Theilstrecke Kiel—Eckernförde dem Betriebe übergebeuc Kiel—Flensburger 
Eisenbahn ist am 21. Dezember v. Is. auch auf der Schlußstrecke Eckernförde—Fleusburg cröffuet worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 187. 1. 82. M. O. D. 3. 
Nr. 15. 
Abänderung der deutschen Wehrordnung. 
Im Anschlusse an die Belanntmachung vom 4. Februar v. Is. wird die dem 1 des ersten Theils der 
Wehrordnung vem 28. Seplember 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehr-Bezirks-Eintheilung in 
Gemästheit der Bestimmung im §. 1 Zisser 6 a. a. O. an den cinschlägigen Stellen berichligt, wie folgt:
	        
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