Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

25 — 
mee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
16. Jahrgang. terlin den 15. Februar 1882. Nr. 4. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4. 50 4. Abonnirt kann werden: Cßerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses, Blattes; der Preis derselben richtet 8 nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X bere echnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X. 90 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 26. 
Rekrutirung der Armee für 1882/83. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1882/83 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten: 
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche 
an den Herbst-Uebungen aheilnehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, bezw. nach 
dem Wiedereintreffen in den Garnisonen stattzufinden. 
2) dur das Pommersche FußzArtillerie-Regiment Nr. 2 und das Schleswigsche Fuß. Artillerie-Bataillon 
Nr. 9 ist der 31. August, für alle Ubrigen! Truppentheile der 30. September der späteste Enklassungstag 
der Reservisten. Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die Fuß-Artillerie 
die General. Inspektion der Artillerie. 
3) Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten. sind am 28. Oktober d. Is., bezw. 
9. April k. Is. zu entlassen, die eptenemroer am 30. September d. Js. 
4) Nneln von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Enllassungs-= 
terminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Mastgabe der unter II bezeichneten Quoten zur 
Einstellung gelangen können. 
II. Einstellung der Rekruten: 
1) Zum Dienst mit der Waffe sind eingustellen: 
Bei den Bataillonen der älteren Garde-Infanterie- Nepinenten, 
denen des 1. Rheinischen Zufanterie-#egiments Nr. 2 
des 3. Rheinischen Infanterie-Regiments N 
des 5. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 42, 
des 8. Ostpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 45 
des 2. Niederschlesischen Infanterie- Agiments Nr. 17, 
  
  
  
  
  
des 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 60. . .....je22-3Rckknten, 
bei den übrigen Bataillonen der Infanterie, Niger und Schiben, ie 190 9 
bei jedem Kavallerie-Negiment mindestens ...... 150 - 
bei den reitenden Batterien mindesten iie 25 - 
bei den übrigen Feld-Batterien mindestens . ie 30 
bei den Batalllonen des Rheinischen Fuß- Aere geginenms ai. 8 und des T 
Artillerie-Regiments Nr. 15 . . je 200 - 
bei den Ubrigen Fuß-Artillerie- und Pionier- Bataillonen iie 160 - 
betbenBatarllonendeOEtscnbahwstegnuentömindestens........1e135 -
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.