Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

In dem „Leitfaden für den Unterricht der Infanterie im Feld-Pionierdienst 1878“ (ogl. Erlaß 
vom 8. Juni 1446 Armee-Verordnungs- Blatt S. 135) sind folgende Paragraphen bezw. Sätze zu streichen: 
Jolssgruben, sowie die im 
* (vorletzter Satz) enthaltenc Vorschrift für das Beseitigen derselben. 
k. 58. Unterstützung von Brücken durch ein Sprenzewerk. 
§. 67. Tonnenbrücken. 
1 3 Schifförüch en. 
5. 83. Barack 
Die 5 der bbigen Paragraphen sowie der bezüglichen Figuren des Lcilfadens sind entsprechend 
zu ändern, so daß derselbe mit F. 82 abschließt. Das Inhalts-Verzeichniß ist enisprechend zu berichtigen. 
Außerdem ist im §. 16 (Absatz 2) dieses Leitfadens: 
anstatt 50 zu seben: „100“ kleine Spaten, 
und anstatt 5„4 "„10“ Beilpicken. 
Aiegs. Minssterimm 
No. 843/12. 81. A. 1. v. Kamete. 
Beslimmungen über die Aunbildung von Offtzirren und Unterofszieren der Infanterie und der Säger im 
Feld-Pionierdieust. 
I. Allgemeine Dienstverhältnisse. 
S. 1. 
Zahl der zu kommandirenden Offiziere und Unteroffiziere, Zeit des Kommandos. 
Jeves Jufanterie-Regiment kemmandirt jährlich und jeees Jäner. (Schützen-) Bataillon alle zwei 
Jahre 1 Lieutenant, ferner jeres Jufautaiie- und Jäger-Bataillen jährlich 2 Unteroffisiere auf die 
Daner von 6 Wochen zu dem Pionier-Vatatillon des Armec-Keips behnis Unterweisung im Felo. Pionierdienst. 7*) 
Das Kemmando beginnt nach näherer Bestimmung des Gencratlemmandos Anfang Juni jeden 
Jahrcs. Abweichungen ven diesem Zeitpunkt verabredel ras Gencrallemmando mit der Grneralinspektion 
das Ingenicur-Korps 2c. 
8. 2. 
Auswahl von Osfizieren und Unteroffizieren zu dem Kommando. 
Die Heramziehung sewehl der O fssiziere als der Untereffiziere zu dem Komwando sindet im Allge- 
meinen nur einmal, nicht wiederholt, stall. 
fsiierc ven nicht zu jungem Dienstalter und Untcrefsizicre mit genügender Schulbildung, mit Eifer 
und PFraktischem Geschick zu technischen Mbeiten, wo möglich Professionisten, sind hierzu auszuwählen. Auch 
bei letzteren darauf zu rücksichtigen, daß sie voraussichtlich nech längere Zeit im Dienst verbleiben. 
8. 3. 
Nessortverhältnisse der Kommandirten. 
Die Unteroffiziere slehen in Bezug auf Verpflegung, Bekleidung und Beanfsichtigung zunächst unter 
dem Offizier ihres Regiments oder Bataillens, welcher auch die radurch nöthige Korrespondenz mit seinem 
Truppentheil zu führen hat. 
m Uebrigen werden in Bezug auf Dienst und Disziplin die kommandirten Offiziere und Unter- 
offizicre einer Kompagnie des Pionicr-Bataillons attachirt. 
8. 4. 
Leitung der Uebungen. 
Die Uebungen leitet der Chef derjenigen Pienicr-Kompagnie, welcher das Kommando attachirt ist. 
Dem Kompagniechef wird zur Unterstützung ein Premierlientenant des Pienier-Bataillons zugetheilt. Als 
spezielle Instruktoren der Unteroffiziere der Infanterie bei den praktischen Arbeiten werden 4 ältere Unter- 
offiziere der Pioniere und als Vorarbeiter 4 Gefreile over völlig ausgebildete Pioniere kommandirt. 
) Außer vorgedachten! Oiszieren und Mannschaften werden solche auch vom See-Bataillon zur Ausbildung 
im Feld- ##onlbern kommandi
	        
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