Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

II. Art der Ausbildung. 
8. 5. 
Allgemeines. 
Die Ausbildung bezweckt ausschließlich eine Vorbereitung für diejenigen Fälle des Krieges, wo 
die Infanterie allein Arbeiten des Feld-Pionierrienstes auszuführen genöchigt ist. 
Die verhältnißmäßig geringe technische Vorbildung der Kommandirten und die Kürze der Kommando- 
zeit gebieten ferner, die Unterweisung auf die einfachsten, im Felde am häufigsten der Infanterie zufallenden 
derartigen Arbeiten zu beschränken. 
Vei denselben müssen die Unteroffiziere der Infanterie unter der Leitung von Offizieren die 
technischen! Verrichtungen im Detail anerdnen und gleichzeitig als Instruktoren und Vorarbeiter dienen. 
Die Ausbildung zu diesem Zweck erfordert daher selbstthätige Theilnahme an der Arbeit, damit 
zueist alle dabei vortheilhaften Handgriffe gründlich erlernt werden können. 
ie kommandirten Offiziere sollen sich eine genaue Kenniniß von den Details der verschiedenen 
Arbeiten, fr richtigen Anordnung und sachgemäßen Durchführung verschaffen. 
Die Auebilrung zerfällt in die praktischen Uebungen und den theoretischen Unterricht. Letzterer 
soll das rratuisch Geübte erläutern und zum klaren Verständniß bringen, sowie Einzelnheiten erklären, deren 
praktische Ausführung die Verhällnisse des Friedens gar nicht oder nur im beschränkten Maße gestatten. 
Vorträge für die kommandirten Ossiziere, welche zweckmäßig an bestimmte Uebungenß anzuknüpfen 
sind, hält der Kempagniechef, welcher die Uebungen leitet. Den Unterricht an die Unteroffiziere ertheilt der 
ihm zugetheilte Premierlieutenant des Pionier-Bataillons. 
S. 6. 
Die praktischen Uebungen. 
  
Vertheidigungseinrichtungen, 
vollständige Einrichtung von Biwaks 
Geßenkinte der praktischen Unterweisung von Oistzieren“ und Unteroffizieven sind 
1) Praktische Geometrie in der Dauer von 2 Tagen 
2) Straucharbeiten. - 
3) Flüchtige Veriheidigungs- Eiuriutingen ac. ..... 0- 
4) Lagerbau. . 5 
5) Feld--Brückenban .. .....6- 
6) Zerstören von Eisenbahnen und Telegtaphenleitungen . 2- 
7) Wpblikatorische, Uebungen im Terrain und zwar: 
l#chtige Wegebesserung, 
geh Brückenbau, 9. 
Summa 36 Tage. 
Diese Uebungen werden während der 6 Wochen des Kommandos Vormittags und nach Bedarf auch 
Nachmitlags abgehalten. Außer den Senn, und Feiertagen sind Nuhctage nicht gestattct. Im Allgemeinen 
sinden die 0 Ucbungen gelrennt von denjenigen der Pioniere siatt. 
Dassenige, was Gegenstand der praktischen Ausführung sein soll, bezeichnet der „Leilfaden für den 
Unterricht der Infanterie im Feld-Pienierdienst“. — Für die Uebungen im Allgemeinen seollen nur unvorbe- 
reitete Materialien und nur die im Felve der Infanteric gewöhnlich zur Disposition sichenden unvollkommenen 
Werkzeuge und Hilfsmittel in Anwendung kommen. 
Für die ein unen Uebungszweige bleibt zu bcachten: 
1) die praktische Geometiric kann als Grundlage für die meisten Arbeiten des Pionierdienstes nicht 
entbehrt werden, ist aber auf diejenigen Ausführungen zu beschränken, deren Kenniniß bei den 
Arbeilen unbedingt erforderlich ist. Alle komplizirten Absteckungen von Linien und Winkeln 2c., 
sowie der Gebrauch der Setzwage, der Einsehkreute 2c. sind nicht zu üben. 
2) Strancharbeiten in größerem Maßstabe selbstständig auszuführen, ist nicht die Aufgabe der In- 
fanterie im Felde. Es genügt raher die Unterweisung zum feldmäßigen Anfertigen von Faschinen, 
Ankern und Flechtwerk resp. Hürden, wic solche bei flüchtigen Wegebesserungen und kleineren Be- 
kleidungsarbeiten gebraucht werden.
	        
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