Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Sechzehnter Jahrgang (16)

Beilage zu Nr. 7 des Armee-Verordnungs-Blattes 1882. 
Zusammenstellung 
der 
die Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und Berichterstattung (Beilage 
zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. pro 1873 und zu Nr. 5 des A.-V.-Bl. pro 1877) abändernden 
bezw. ergänzenden Bestimmungen vom 15. Februar 1882. 
Es kommen in Betracht: 
Abschnitt I. Monatliche Berichterstattung. 
Absatz 1 
Absatz 10 
Absatz 11 
Absatz 12—15 nebst Zusatzbest. v. 29/11. 73 Nr. 707/11 M. M. A. 
9 
Abschnitt III. Halbjährliche Berichterstattung nebst den Zusatzbestimmungen vom 16/11.74 Nr. 386/11 
74 M. M. A.; v. 5/11. 74 Nr. 822/10 #. M. Aj v. 4/10. 75 Nr. 960/19 M. M. A.; v. 3/5. 73 
Nr. 1037/4 M. M. A. 
Schema 1 Seite 1. Abs. II. 
Schema 1a Ueberschrift und S. 1 Abs. II. 
Schema 1b „ „ „ S. 1 Abfk. II. 
chema 3 
Schema 3a 
Zu Abschnitt I. Abf. 1. 
Verf. v. 31. 3. 77 Nr. 295/3 77 M. M. A. 
Bei Gelegenheit der in Frage gekommenen Neuauflage aller für die Krankenrapport= und Bericht- 
Erstattung nothwendigen Formulare, Zählkarten u. s. w., sind diesseits einige, den seit der ersten Aufstellung 
derselben erlassenen Verfügungen 2c. entsprechende Abänderungen in denselben gemacht worden. In den 
Formularen für die Garnison-Krankenrapporte ist außerdem eine Trennung der Passanten der Garnison in 
solche des eigenen und anderer Armeekorps vorgenommen, und in den Krankheitsübersichten sind die Revaccinations= 
erkrankungen und die Fußschweiße in Wegfall gekommen. Ferner ist auf den Zählkarten für Dienstunbrauch- 
bare und Invalide auf die Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ausstellung 
von Attesten Bezug genommen. . 
Um eine Gleichmäßigkeit in der Napporterstattung herbeizuführen, werden Euer 2c. ergebenst ersucht, 
gefälligst Sich von der Königl. Staats-Druckerei eine entsprechende Anzahl von Exemplaren von den 12 durch 
die bezügliche Instruktion vom Jahre 1873 gegebenen und nunmehr in Etwas abgeänderten Formularen zu 
beschaffen und dieselben in Ihrem Korpsbereich zur Korrektur der noch vorhandenen und erst aufzubrauchenden, 
in Umlauf zu setzen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Zu Abschnitt I. Abs. 1. 
Verf. v. 4. 10. 81. Nr. 1148/9 M. M. A. 
· Euer2c.«ekwiedektdicAbtheilungaufdiegcfälligeAnfkage—Rai-port-nndBerichtetstaltungüber 
die zur Uebung eingezogenen Mannschaften der Ersatzreserve 1. Klasse — ergebenst, daß zwar der dortseitigen
	        
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