Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. gerlin, den 9. Januar 1883. Nr. 1. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .K. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 XA berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 W 2 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 1. 
Informationskursus für Regiments bezw. Bataillonskommandeure der Infanterie 2c. bei der Militär- 
Schießschule. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungskommission für 1883. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß im Jahre 1883 bei der Militär-Schießschule ein 
Infermationskursus, und zwar in der Zeit vom 1. bis 11. Oktober, abgehalten werde. Zu demselben sind 
heranzuziehen, die noch nicht betheiligt gewesenen Regiments-Kommandeure der Infanterie und Kommandeure 
der Jäger-Bataillonc, ferner von jedem Armee-Korps 2, vom 11. Armec-Korps 3, ältere Bataillons-Kommandeure 
der Infanterie und 6 Ofsiziere des Generalstabes. Die Lehrkurse der Militär-Schießschule haben in der 
üblichen Zahl und Dauer stattzusinden. 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 14. Dezember 1882. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerin v. Kameke. 
Berlin, den 28. Dezember 1882. 
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium: 
A. Informationskurfus für Negiments= bezw. Bataillonskommandeure der Infanterie bei 
der Militär-Schießschule. 
.1) Die Designirung der Theilnehmer am Informationskurfus ist den Königlichen General--Kommandos 
bezw. der Königlichen Inspektion der Jäger und Schützen und dem Chef des Generalstabes der 
Armee überlassen. 
2) Die zur Theilnahme am nächstjährigen Informationskursus kommandirten Negiments-Kommandeure cc. 
versammeln sich am 1. Oktober k. Is. zu einer noch festzusetzenden Zeit am Schießhause der Militär- 
Schießschule zu Spandan, woselbst sie sich bei dem dort anwesenden Inspekteur der Infanterieschulen 
zu melden haben. 
3) Dieselben geben bis spätestens zum 10. Juli k. Is. der Militär-Schießschule von ihrer erfolgten 
Kommandirung zum Informationskursus Kenntniß und theilen hierbei mit, ob sie in erlin oder 
Spandau wohnen wollen.